Was passiert, wenn der Briefkasten voll ist?

Was macht die Post, wenn der Briefkasten von einem Privathaushalt voll ist und niemand zu Hause ist? Gibt es eine Möglichkeit, die Post anderweitig zuzustellen?

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Wenn der Briefkasten von einem Privathaushalt voll ist und niemand zu Hause ist gibt es mehrere Möglichkeiten ebenso wie die Post zugestellt werden kann. Gemäß der Post-Universaldienstverordnung hat die Zustellung an der in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse zu erfolgen, entweder durch Einwurf in eine genügend aufnahmefähige Vorrichtung oder durch persönliche Aushändigung an den Empfänger.

Sollte der Briefkasten zu voll sein um weitere Umschläge aufzunehmen, gibt es zwei Optionen. Erstens kann die Post bei einem Nachbarn abgegeben werden vorausgesetzt keine gegenteilige Weisung des Absenders oder Empfängers vorliegt. Dabei handelt es sich um die bevorzugte Option gemäß der Post-Universaldienstverordnung.

Alternativ kann eine Benachrichtigungskarte hinterlegt werden auf der der Empfänger informiert wird: Dass er die Sendung bei der örtlichen Poststelle abholen kann. Die Post wird in der Regel sieben Tage lang dort aufbewahrt ´ bevor sie an den Absender zurückgeschickt wird ` falls sie nicht abgeholt wird.

Es ist ebenfalls möglich » dass der Zusteller die Sendung zweimal zustellt « bevor er eine Benachrichtigungskarte hinterlässt. Der Empfänger hat dann die Möglichkeit das Päckchen bei der örtlichen Poststelle abzuholen.

In dem Fall, dass der Briefkasten zu klein ist um eine Sendung zu empfangen, wird der Zusteller eine Benachrichtigungskarte an der 🚪 hinterlassen um den Empfänger darüber zu informieren: Er sein Päckchen bei der Post abholen kann. Der Empfänger muss dann die Karte zur örtlichen Poststelle mitnehmen und dort die Sendung abholen.

Es sei darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, dass der Empfänger sicherstellt, dass sein Briefkasten ausreichend Platz bietet um die Post zu empfangen und dass er regelmäßig überprüft wird. Dies gewährleistet nicht nur eine reibungslose Zustellung allerdings trägt auch zur Wahrung des Briefgeheimnisses bei.






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