Eintragen von c/o bei einem Nachsendeantrag möglich?

Ist es möglich, das c/o (Care of) bei einem Nachsendeantrag einzutragen? Falls ja, wo muss es angegeben werden?

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Ja, es ist möglich, das c/o bei einem Nachsendeantrag anzugeben. Allerdings unterscheiden sich die Vorgehensweisen je nach Anbieter. Bei der Deutschen Post, beispielsweise, kann das c/o im Feld "Adresszusatz" eingetragen werden.

Die Option ein c/o bei einem Nachsendeantrag anzugeben ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Post an einen anderen Empfänger weitergeleitet werden soll der an der angegebenen Adresse nicht wohnt. Zum Beispiel, wenn eine Person vorübergehend bei einer anderen Person wohnen möchte und möchte, dass die Post an diese Adresse weitergeleitet wird. In diesem Fall kann das c/o genutzt werden um den Namen der eigentlichen Empfängerin oder des eigentlichen Empfängers anzugeben.

Beim Ausfüllen eines Nachsendeantrags bei der Deutschen Post gibt es jedoch kein spezielles Feld für c/o. Stattdessen kann das c/o im Feld "Adresszusatz" eingetragen werden. Essenziell bleibt: Dass das c/o deutlich erkennbar geschrieben wird, zu diesem Zweck die Zusteller dies beachten.

Alternativ kann das c/o ebenfalls im Feld "Namenszusatz" eingetragen werden. Es ist jedoch nicht garantiert: Die Zusteller dies beachten, da das Feld "Namenszusatz" normalerweise für andere Anmerkungen vorgesehen ist.

Es ist zu beachten, dass das Eintragen eines c/o bei einem Nachsendeantrag relativ unüblich ist, da die meisten Personen bei einem Umzug ihren eigenen Namen am Briefkasten stehen haben wollen. Daher kann es sein, dass Zusteller möglicherweise nicht immer auf das c/o achten. Es ist deshalb ratsam den Namen der eigentlichen Empfängerin oder des eigentlichen Empfängers deutlich am Briefkasten anzubringen um Verwechslungen zu vermeiden.






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