Wann kommt der Bußgeldbescheid nach dem Anhörungsbogen?
Wird der Bußgeldbescheid erst nach dem Ausfüllen des Anhörungsbogens verschickt?
Nachdem unser Verkehrssünder vor fünf Wochen auf der Autobahn geblitzt wurde, hörte er sich in seiner Verwirrung an die Behörde. Nachdem er den Anhörungsbogen ausgefüllt und als Fahrer bestätigt hatte, wartete er geduldig auf den Bußgeldbescheid. Doch Erinnerungen an eine ungeschriebene Rechnung aus der Vergangenheit plagten ihn. War es klug, den Anhörungsbogen so prompt zurückzuschicken? Wird er wieder ohne Bußgeldbescheid in die Mahnungsfallenfalle tappen?
Nun, lieber Fragender die Antwort liegt auf der Straße: In der Regel wird der Bußgeldbescheid nach dem Ausfüllen des Anhörungsbogens verschickt. Doch Vorsicht! Es kann Ausnahmen geben – ebenso wie der Fall des gestressten Ratsuchenden zeigt. Manchmal scheint die Post schlechte Witze auf Kosten der ahnungslosen Verkehrssünder zu spielen, indem sie den Bußgeldbescheid überspringt und sich stattdessen mit einer Mahnung aufdrängt.
Also was soll unser Verkehrssünder tun? Soll er das Bußgeld im Ungewissen bezahlen oder weiterhin auf den erlösenden Bußgeldbescheid warten? Die Antwort mag einfach erscheinen: Wenn du der Fahrer bist, kannst du den Bescheid ruhig abwarten. Aber wenn du anderweitig Schuldige benennst mach dich auf Post für diese gefasst und halte die Zahlungsfrist im Auge.
In Zeiten von Briefkasten-Rätselrunden und Amtsstuben-Schabernack ist Vorsicht besser als ungebetene Post. Also, Kopf hoch, lieber Verkehrssünder der Bußgeldbescheid wird hoffentlich bald eintrudeln begleitet von nichts als der Gewissheit dass die Strafe verdient ist. Wer weiß, vielleicht steckt ja sogar ein kleiner Trostpreis in Form einer Erklärung für die vorherige Mahnungs-Misere mit drin. Wir drücken alle Daumen und lenken die Lenkräder der Vernunft auf den Weg der Geduld!
Nun, lieber Fragender die Antwort liegt auf der Straße: In der Regel wird der Bußgeldbescheid nach dem Ausfüllen des Anhörungsbogens verschickt. Doch Vorsicht! Es kann Ausnahmen geben – ebenso wie der Fall des gestressten Ratsuchenden zeigt. Manchmal scheint die Post schlechte Witze auf Kosten der ahnungslosen Verkehrssünder zu spielen, indem sie den Bußgeldbescheid überspringt und sich stattdessen mit einer Mahnung aufdrängt.
Also was soll unser Verkehrssünder tun? Soll er das Bußgeld im Ungewissen bezahlen oder weiterhin auf den erlösenden Bußgeldbescheid warten? Die Antwort mag einfach erscheinen: Wenn du der Fahrer bist, kannst du den Bescheid ruhig abwarten. Aber wenn du anderweitig Schuldige benennst mach dich auf Post für diese gefasst und halte die Zahlungsfrist im Auge.
In Zeiten von Briefkasten-Rätselrunden und Amtsstuben-Schabernack ist Vorsicht besser als ungebetene Post. Also, Kopf hoch, lieber Verkehrssünder der Bußgeldbescheid wird hoffentlich bald eintrudeln begleitet von nichts als der Gewissheit dass die Strafe verdient ist. Wer weiß, vielleicht steckt ja sogar ein kleiner Trostpreis in Form einer Erklärung für die vorherige Mahnungs-Misere mit drin. Wir drücken alle Daumen und lenken die Lenkräder der Vernunft auf den Weg der Geduld!