Stimmt man keine strafarbeit bekommen zuspätkommen

Stimmt das? Ich bin 2 Minuten zu spät gekommen, der Unterricht hatte aber nochnicht begonnen. "AschO § 14 Strafarbeiten, die der Erziehung von SchülerInnen dienen, sind unzulässig. Auch irgendwelche Extra-Aufgaben wie das Abschreiben der Hausordnung sind verboten. Erlaubt sind solche zusätzlichen Aufgaben nur dann, wenn z.B. durch Störungen Unterrichtsstoff versäumt wurde. Es ist aber in jedem Fall angebracht, sich gegen Strafarbeiten zu wehren." http://bsv-koeln.lsvnrw.de/schuelerrechte/ http://www.bibe.de/hp/main/schule/ascho.php?res=1030&pre=sm

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Stimmt es, dass man keine Strafarbeit bekommen darf, für Zuspätkommen?

Sicher sind hier anderweitige, pädagogisch wertvolle Konsequenzen angebrachter; wenn überhaupt!
Ein Eintrag ins Klassenbuch ist angemessen.
Anders kenne ich es auch nicht.