Wie lange wird kindergeld gezahlt ist gehalt ausbildung unerheblich
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Wie lange wird Kindergeld gezahlt und ist das Gehalt bei der Ausbildung dabei unerheblich?
Bei Kindern über 18 Jahren wird nur dann Kindergeld gezahlt, wenn die Einkünfte des Kindes nicht höher als brutto 7.680,- € im Jahr sind. BAFöG gilt als Einkommen, wenn es als Zuschuss nicht gewährt wird, aber nicht, wenn es nur ein Darlehen ist.,Unterhalt gilt nicht als Einkommen.
Kindergeld 2015 - Höhe, Beantragung, Anspruch etc. - Finanztip
Das Einkommen der Eltern ist völlig unerheblich, oder?
Beide Antworten oben sind richtig. Bis 25 und du darfst nur bis 7680,00 € Einkommen haben. Nebenbei musst du natürlich in einer Art von Ausbildung sein. Wehrdienst oder Zivildienst zählen dabei nicht, werden aber auf das Alter drauf geschlagen. D.h. wenn du später noch studierst, verlängert sich die Zeit des Kindergelds auf 25 Jahre und die Zeit des Dienstes.
kindergeld wird bis zum ende der lehre gezahlt und wenn er/sie nach der lehre keine arbeit mehr hat sprich arbeitlos ist bekommt man das kindergeld weiter bis zum 25 lebensjahr
ja ich würde schon sagen denn wenn du 18 bist steht das kindergeld ja dir zu
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Unter Berufsausbildung ist die Ausbildung für einen zukünftigen Beruf zu verstehen. Die Ausbildungsmaßnahmen müssen auf ein bestimmtes
Berufsziel ausgerichtet sein und notwendige, nützliche oder förderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Ausübung
des angestrebten Berufs vermitteln. Zur Berufsausbildung gehört der Besuch allgemeinbildender Schulen, die betriebliche Ausbildung, eine weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf. Die Kindergeldzahlung endet spätestens mit dem Ende des Schuljahres bzw. bei Kindern in betrieblicher Ausbildung oder im Studium mit dem Monat, in dem das Kind vom Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, auch wenn der Ausbildungsvertrag für längere Zeit abgeschlossen
war oder das Kind nach der Abschlussprüfung an der Hochschule noch immatrikuliert bleibt.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf
hier findest Du etwas über die Einkommensgrenze
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Einkommensgrenze-Grenzbetrag.html
Es folgt ein Merkblatt zum Kindergeld von offizieller Stelle