Was passiert man während hartz4 häuschen erbt über alles jahrzehnten alleiniges wohnungsrecht grundbuch
Du musst es melden. Deine Bedürftigkeit wird neu geprüft. Dein ALG II wird neu berechnet.
Wenn du es nicht meldest und es kommt raus, wird dein ALG-Bezug rückwirkend berechnet, kann zu einer einklagbaren Nachzahlung führen.
Am besten ist es, du machst einen Termin beim Amt, stellst dich ganz dumm, stellst alle Fragen und gibst erstmal möglichst wenig von dir preis. Die werden dafür bezahlt, dir die richtigen Auskünfte zu geben.
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Was passiert,wenn man während Hartz4 ein Häuschen erbt,in dem man über alles seit Jahrzehnten ein alleiniges Wohnungsrecht im Grundbuch hat?
Relativ einfach zu erklären.
Du hast jede Änderung unverzüglich zu melden.
Spätestens sowieso dann, wenn der Folgeantrag fällig ist.
Konsequenz anschliessend wäre dann:
Die Kaltmiete würde defintiv einbehalten. Aus gutem Grund will ich meinen.
ich frage eher,ob das als Einkommen angerechnet wird und verwerwert
weden soll,fragt sich nur,wie und warum?
Nö nö. Nicht unmittelbar.
Allerdings wird sich dann ja auch die zur Verfügung stehende qm-Zahl erhöhen.
Tja - und hier stossen wir eben an die Spielregeln, die ja lang und breit nachzulesen sind im NET.
1 -Person --->max.45 qm
2 -Personen ->max.60 qm
jede weitere "angehörige" Person + 10 qm
Solange die Regeln eingehalten werden, ist es völlig Latte ob man im eigenen Häuschen lebt oder in Miete irgendwo.
Das Wohnungsrecht ist nach Gesetz bis 90qm angemessen
Das Haus hat 90 qm.Wie soll das Haus verwertet werden können,wer kauft so was
Person - 90qm? Das ist aber sehr grosszügig.
Da stimmt was nicht.?
Das Wohnungsrecht gilt laut SGB II auch wie § 12 Absatz 3 Satz 1 Nr4,SGBII.Das ist so, darüber brauchen wir nicht streiten. Nur wenn ich auch noch das Haus als Eigentum erbe,was dann? Erbe während Hartz4 ist ja Einkommen
PS: Man kann laut BGB gleichzeitig Eigentümer und Wohnberechtigter sein
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Erbe ist während Hartz 4 Einkommen,kein Vermögen.Der wer kauft das
Haus ,in dfm ich bis zum Lebensende allein wohnen darf
würde hier einen Anwalt einschalten, der Bereich ist grenzwertig und Auslegungssache.
Was hat dieser Link mit meiner Frage zu tun
wenn Du das Haus bisher schon selbst bewohnt und es nicht zu groß für die Bedarfsgemeinschaft ist, dann musst Du es zwar mitteilen, dass es jetzt Dir gehört, aber es ist als selbst genutzte angemessene Immobilie geschützt, so dass Du es nicht verkaufen musst.
Ist es zu groß oder wohnst Du nicht selbst darin, ist es Vermögen, was verwertet werden muss, Das heißt, Du musst es verkaufen.
Solange es nicht verkauft ist, bekommst Du Hartz 4 weiter als Darlehen, wenn es dann verkauft ist, musst Du das Geld zurückzahlen
Woher weist Du das. Ich denke Erbschaft während des Leistungsbezuges ist Einkommen.
schon, aber in Punkto Verwertung müssen sie ja die gleichen Kriterien zugrunde legen, wie wenn Dir das Haus schon zu Beginn gehört hätte.
Es läuft bei größeren Summen, egal ob aus Lottogewinn oder woher auch immer so, dass das ganze auf 6 Monate aufgeteilt wird und als Einkommen angerechnet.
Wenn Du dann wieder Antrag stellst, wird der Rest als Vermögen gewertet.
Bei Dir ist jetzt die besondere Situation, das Du ein Haus erbst.
Das ist ja nicht direkt Geld, also kannst Du ja jetzt auch nicht direkt davon Brot und Butter kaufen.
Deshalb werden sie Dir auch als Darlehen das Hartz 4 weiter zahlen und sobald es verkauft ist, das Geld zurückfordern.
Ich habe einen ähnlichen Fall in der Bekanntschaft, allerdings war da das Haus schon zu Beginn vorhanden, nur nicht direkt verkäuflich.
Wenn Du das Haus selbst nutzt und es angemessen ist, wirst Du es nicht verkaufen müssen, weil sie ja dadurch sparen, dass Du weniger Koste für die Unterkunft brauchst, als wenn sie Dir eine Wohnung mit Nebenkosten finanzieren müssen.
Natürlich handhabt das jedes Job-Center ein bißchen anders, weil die Unterkunftskosten Sache der Kommune sind.
Sprich am besten mal mit Deinem Sachbearbeiter, aber direkt einstellen können sie die Leistungen nicht
wenn sie Dir die Leistungen einstellen, sofort mit den oben genannten Argumenten Widerspruch einlegen- die können Dich nicht verhungern lassen.
ein Häuschen erbt,in dem man über alles seit Jahrzehnten ein alleiniges Wohnungsrecht im Grundbuch hat"?
Ja ,so ist es,ich wohne da seit Jahrzehnten mit dem Recht allein drin und erbe es jetzt.Darf das als Einkommen gewertet werden un wie soll das gehen? Auf das Recht muss ich ja nicht verzichten.
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