Wie viel jahre nach tod person fotos gemeinfrei
12 Antworten zur Frage
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Wie viel Jahre nach dem Tod einer Person sind Fotos von ihr/ihm gemeinfrei?
Guten Tag liebe giggl,
da habe ich nur etwas länger im gleichen Link nachgelesen, Du warst etwas schneller.
Interessante Frage. die ich natürlich selbst er-googeln musste.
Vielleicht meinst Du diesen Passus.
.
Eine Besonderheit bzgl. der Schutzfristen gilt für Fotografien. Erst seit 1985 gilt auch für sie eine 70-jährige Schutzfrist ab Tod des Urhebers. Vorher war sie auf 25 Jahre begrenzt. Daraus ergibt sich gem. § 135a Abs. 1 UrhG, dass Fotos, die vor dem 1. 7. 1985 erschienen sind, nur dann in den Genuss der 70 Jahre Schutzfrist kommen, wenn ihre damalige 25-jährige Schutzfrist zum 1. 7. 1985 noch nicht abgelaufen war. Beispiel: Ein Foto wurde 1975 geschossen und veröffentlicht. Damals galt eine Schutzfrist von 25 Jahren, also theoretisch bis ins Jahr 2000. Da die Frist zum Inkrafttreten der Urheberrechtsnovelle von 1985 noch nicht abgelaufen war, berechnet sich diese ab dem 1. 7. 1985 neu und beträgt dann 70 Jahre ab Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der Fotograf hat also effektiv eine Schutzfrist von 80 Jahren.
nachzulesen hier:Gemeinfreie Werke – Werke ohne Urheberrechtsschutz
happens
Das ist mir auch schon passiert. wenn wir weiter keine Probleme
haben.
Das Recht am eigenen Bild kann von den Angehörigen bis zu zehn Jahre nach dem Tod geltend gemacht werden
Die Frage dreht sich aber um Fotos von der Person, nicht um Gemälde.
Ja, so habe ich es auch verstanden und genau darauf bezieht sich die von mir zitierte gesetzliche Regelung -
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Dann gibts da wohl verschiedene Gesetze.
das auch - aber es wird unterschieden zwischen dem Urheber, also bei
einem Foto z.B. der Fotograf und zwischen der Person, die ein Foto von sich hat machen lassen - das Recht am eigenen Bild gilt also lebenslang und darüberhinaus noch 10 Jahre nach dem Ableben
Dann greift bei Fotos von Promis also das Recht des Fotografen viel länger als das Recht des Fotografierten bzw. seiner Erben? komisch.
Promis sind eine eigene Kategorie und das wird dann rechtlich auch anders bewertet:
Eine Einwilligung des Abgebildeten ist danach nicht nötig, wenn es sich bei dem Foto um ein Bild der Zeitgeschichte handelt. Mit dieser Ausnahme soll also die Information der Öffentlichkeit über Vorgänge allgemeiner Bedeutung gewährleistet werden. Zur Zeitgeschichte zählt das gesamte politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben und was Gegenstand der Aufmerksamkeit oder Anteilnahme der Öffentlichkeit ist. Personen der „Zeitgeschichte“ sind unter anderem Politiker , Angehörige der Königs- und Fürstenhäuser, Repräsentanten der Wirtschaft sowie Künstler, Schauspieler, Sänger, Schriftsteller und Sportler.
Im deutschen "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" gibt es einen Abschnitt mit dem Titel "Dauer des Urheberrechts".
Die Grundregels des § 64 lautet danach: "Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."
Wie sieht es aus, wenn mehrere Personen auf dem Foto abgebildet sind? Auch dafür hat das Gesetz einen Regelung parat: "Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers."
UrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis