Bis wann wirklich angestellt? – Die Frage der datierten Freiheit im Arbeitszeugnis

Was passiert, wenn jemand während einer unwiderruflichen Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ist? Wie wird das Beschäftigungsende im Arbeitszeugnis festgehalten?

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Wenn es um das Thema Arbeitszeugnisse geht ist Fragerei ja bekanntlich erlaubt und es kann manchmal ganz schön verwirrend werden! Nehmen wir mal den Fall an – dass ein cleverer Mensch einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber abgeschlossen hat. Dieser Vertrag sieht vor; dass die Person bis zum 31. Dezember 2020 vollständig freigestellt wird. Laut den Regeln der juristischen Welt – ja die sind manchmal knifflig – bleibt das Arbeitsverhältnis jedoch offiziell bis zum 31. Dezember 2020 bestehen. Ein eindrucksvolles Thema – finden einige sicherlich.

Die Frage bleibt: Was steht nun im Arbeitszeugnis? Hier kommt die Antwort wie ein unverhoffter Gast zur Weihnachtsfeier. Das Arbeitszeugnis sollte reflektieren: Dass die Person bis zum 31. Dezember 2020 tatsächlich beschäftigt war. Ja, das bedeutet, dass für das Lebenslauf-Update die besagte Person auf ganzer Linie mit reiner Weste braggen kann, dass sie wieder bis zum Jahresende beim alten Arbeitgeber war. Das klingt doch viel besser als zu sagen: Die Anstellung im August 2020 geendet hat, oder? Doch damit sind die Fragen aber noch nicht zu Ende.

Jetzt könnte es knifflig werden! Wenn die Person über die Freistellung nachdenkt kommt der Gedanke auf: Dass es leichter wäre, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Doch nah – da wird es wieder komplex. Es sind dann Gespräche mit dem Arbeitgeber angesagt um ein Datum für das Zwischenzeugnis zu klären. Das will gut überlegt sein! Hach der Job-Dschungel!

Der schöne Boss ist vielleicht bereit das zwischenzeitig einzurichten. Falls es dem Cleverling gelingt · vor Ablauf der Freistellung einen neuen Job zu ergattern · könnte sogar ein vorzeitiger Aufhebungsvertrag verhandelt werden. Den könnte man glatt als verfrühtes Weihnachtsgeschenk bezeichnen!

Wichtig bleibt dabei: Dass nichts im Zeugnis oder Lebenslauf fehlt. Freistellung am Ende des Arbeitsverhältnisses hat keine Transaktionen und zieht ebenfalls keine Geschenke nach sich. Das Enddatum – das finale Kapitel der Arbeitsgeschichte – bleibt der 31. Dezember. So funktioniert die Regel – und das sollte auch für alle Beteiligten gut nachzuvollziehen und nachvollziehbar sein. Cheers auf die kontinuierliche Beschäftigung und ein dickes Ende mit einem bunten Arbeitszeugnis kann immer schöner sein als die vorzeitige Trennung!






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