Ist persönlichkeitsstörung behinderung
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Ist eine persönlichkeitsstörung eine behinderung?
Ja!
Soetwas ist auch eine Behinderung, muss allerdings von einem Arzt meist einem Amtsarzt bestätigt werden.
Es gibt verschiedene Definitionen von Behinderung. Beispielsweise nach der Definition in § 2, Abs.1 des SGB IX dürfte eine Persönlichkeitsstörung schon eine Behinderung sein, wenn die Störung mehr als sechs Monate andauert:
" Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."
Quelle:
SGB 9 - Einzelnorm
Eine Schwerbehinderung liegt nur vor, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, muss ein ärztlicher Gutachter feststellen.
lol
Wurde hier die Antwort am besten bewertet, die besser in den Kram passte? *g
nein, sorry, ich fand die andere antwort irgendwie hilfreicher
menschen sind behindert, wenn die soundso funktionen mehr als 6 monate vom normalen lebensalter abweichen.? eine persönlichkeitsstörung muss ja keine entwicklungsstörung sein, und zb im erwachsenenalter kann man doch nicht sagen ob ein 40-jähriger sich jetzt wie ein 40-jähriger verhält oder wie ein 39-1/2-jähriger, ich meine, das muss sich ja nicht so auswirken, sodass man manche fähigkeiten nur wie in einem niedrigeren lebensalter besitzt
und dann, wenn sie mehr als 6 monate andauert? ist das zusätzlich, oder von den anderen 6 monaten irgendwie abgeleitet? also die störungen sind ja oft dauerhaft, nicht nur für einen bestimmten zeitraum.
deswegen fand ich das ein bisschen verwirrend, auch wenn es vielleicht ne genauere antwort war, denn ich hab sie eben nicht verstanden
Das ist wie gesagt eine Definition aus dem Gesetz, aus dem SGB IX. Die sechs Monate beziehen sich nicht auf eine Abweichung vom Alter, sondern gemeint ist eine Dauer.
Wenn sich jemand am Bein verletzt und das Bein aufgrund dieser Verletzung mehr als sechs Monate beeinträchtigt ist, dann gilt die Person als behindert.
Wenn er hingegen nur vier Wochen ein Gipsbein hat, hat er keine Behinderung.
Wenn jemand aufgrund eines traumatischen Erlebnisses oder einer anderen Ursache eine Persönlichkeitsstörung entwickelt und diese "mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate" andauert, dann gilt diese Person als behindert.
Wenn jemand aufgrund einer Persönlichkeitsstörung behindert ist, heißt das aber wie gesagt nicht, dass er dann auch gleich schwerbehindert ist.