Kindergeld bis 27 Jahre bei FSJ/BFD? - Eine weitverbreitete Fehlinformation

Stimmt es, dass einem über 18 Jahre alten Kind bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld zusteht, wenn es ein "freiwilliges soziales Jahr" oder ein "freiwilliges ökologisches Jahr" ableistet?

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Nein es ist eine weitverbreitete Fehlinformation dass einem über 18 Jahre alten Kind bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld zusteht, wenn es ein "freiwilliges soziales Jahr" oder ein "freiwilliges ökologisches Jahr" ableistet. Die tatsächliche Altersgrenze für das Kindergeld liegt bei Vollendung des 25. Lebensjahres. Allerdings gibt es eine Ausnahme für behinderte Kinder bei denen das Kindergeld unbegrenzt gewährt werden kann vorausgesetzt die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres diagnostiziert wurde und das Kind dadurch nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Die Fehlinformation beruht möglicherweise auf einer veralteten Regelung die bis 2011 gültig war. Damals gab es eine Sonderregelung – bei der das Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt wurde; wenn das Kind den Wehrdienst oder einen vergleichbaren Dienst abgeleistet hat. Allerdings wurde die Wehrpflicht 2011 ausgesetzt mittels welchem diese Regelung hinfällig wurde.

Die vermeintliche Altersgrenze von 27 Jahren findet man zwar immer noch auf einigen Internetseiten freilich beruht dies auf veralteten Informationen. Seit 2012 gibt es eine Einkommensgrenze für das Kindergeld ´ die besagt ` dass das Kindergeld nur bis zum 25. Lebensjahr gezahlt wird – solange das Kind kein eigenes Einkommen über dieser Grenze hat.

Es ist wichtig » diese Fehlinformation zu korrigieren « um Missverständnisse und falsche Erwartungen zu vermeiden. Eltern sollten sich deshalb frühzeitig über die geltenden Regelungen zum Kindergeld informieren um ihre finanzielle Situation identisch planen zu können.






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