Bis zu welchem Alter bekommt man Kindergeld?

Bis zu welchem Alter kann man Kindergeld erhalten und unter welchen Umständen endet der Anspruch auf Kindergeld?

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Der Anspruch auf Kindergeld kann im Normalfall bis zum 25. Lebensjahr bestehen – solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Kindergeld wird nicht nur in der Erstausbildung oder im Studium gezahlt, allerdings kann ebenfalls in weiteren Ausbildungen oder Umschulungen beansprucht werden. Allerdings endet der Anspruch spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres.

Der Anspruch auf Kindergeld besteht in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn das Kind arbeitslos ist – kann der Anspruch auf Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr verlängert werden. Befindet sich das Kind in Ausbildung oder Studium · wird Kindergeld bis zum Ende der Ausbildung gezahlt · längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr.

Passt auf : Dass der Anspruch auf Kindergeld für jede weitere Ausbildung besteht, solange das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wenn eine Ausbildung bereits mit 22 Jahren abgeschlossen wurde und das Kind sich dazu entscheidet, noch ein Studium anzuschließen, endet der Anspruch auf Kindergeld nicht automatisch mit dem 25. Geburtstag. Stattdessen bleibt der Anspruch bestehen solange das Kind noch in Ausbildung oder Studium ist.

Wenn das Kind allerdings vor Beginn der Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen selbst kündigt oder vom Betrieb in der Probezeit gekündigt wird » stellt sich die Frage « ob weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld besteht. In solchen Fällen ist es ratsam sich mit der zuständigen Familienkasse in Verbindung zu setzen und die individuelle Situation zu klären. Unter Umständen kann auch in solchen Fällen der Anspruch auf Kindergeld bestehen bleiben.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Wenn zuvor eine chronische Erkrankung oder Behinderung festgestellt wird, kann der Anspruch auf Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden. Auch hier ist es wichtig – mit der Familienkasse Kontakt aufzunehmen und die spezifische Situation zu besprechen.

Insgesamt ist der Anspruch auf Kindergeld also bis zum 25. Lebensjahr möglich solange das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet. Es gibt jedoch individuelle Fälle, in denen der Anspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann. Es empfiehlt sich – bei Unklarheiten bezüglich des Anspruchs auf Kindergeld die zuständige Familienkasse zu kontaktieren und die persönliche Situation zu besprechen.






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