Haftungsfrage bei Schäden durch eine geistig behinderte Person ohne Haftpflichtversicherung

Wer kommt für Schäden auf, die eine geistig behinderte Person verursacht, wenn keine Haftpflichtversicherung besteht?

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In einem solchen Fall bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen wenn der Verursacher nicht in der Lage ist für den Schaden aufzukommen. Da die geistig behinderte Person mittellos ist und keine Haftpflichtversicherung hat, wird es voraussichtlich keine direkte finanzielle Entschädigung geben.

Der Geschädigte kann jedoch rechtliche Schritte einleiten » um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten « der 30 Jahre lang gültig ist. Sollte die geistig behinderte Person in dieser Zeit zu Geld kommen ´ exemplarisch durch ein Erbe ` kann der Titel zur Begleichung des Schadens genutzt werden. Allerdings kann nichts gepfändet werden solange die Person mittellos ist.

Es empfiehlt sich die Situation mit dem Sozialdienst beim Rathaus zu klären. Aufgrund der Behinderung und Mittellosigkeit könnte die geistig behinderte Person Anspruch auf Unterstützung haben, zum Beispiel im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung. Essenziell bleibt: Dass ihre Schwester oder eine andere Kontaktperson sich um die Klärung dieser Dinge kümmert, da die geistig behinderte Person alleine nicht in der Lage ist diese Angelegenheiten zu regeln.

Es wäre ebenfalls zu prüfen ob die geistig behinderte Person einen gesetzlichen Betreuer benötigt. Obwohl sie trotz ihrer Behinderung als voll geschäftsfähig eingestuft wird ist sie aufgrund ihrer Mittellosigkeit möglicherweise nicht in der Lage, angemessen auf Schäden zu reagieren. Ein gesetzlicher Betreuer könnte helfen ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln und sie in solchen Situationen zu unterstützen.

Es ist bedauerlich, dass die geistig behinderte Person keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, da dies nur rund 50€ pro Jahr kosten würde. In Zukunft sollte darauf geachtet werden ´ dass eine solche Versicherung besteht ` um Risiken abzudecken.

In diesem konkreten Fall bleibt der Geschädigte jedoch auf dem Schaden sitzen, wenn keine andere Lösung gefunden wird. Es ist wichtig · dass die Schwester der geistig behinderten Person und andere involvierte Personen versuchen · gemeinsam eine Lösung zu finden und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.






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