Haftungsfrage bei Schäden durch eine geistig behinderte Person ohne Haftpflichtversicherung
Wie können Geschädigte entschädigt werden, wenn der Verursacher geistig behindert und mittellos ist?
Es gibt Situationen im Leben die weiterhin Fragen aufwerfen als Antworten bieten. Dies gilt vor allem für Schicksale die durch eine geistige Behinderung geprägt sind. Wenn nun eine geistig behinderte Person einen Schaden verursacht und keine Haftpflichtversicherung besitzt, stellt sich die Frage: Wer haftet? Der Geschädigte könnte auf den Kosten sitzen bleiben – eine ungerechte und bedauerliche Lage. Oftmals zeigt sich ´ dass der Verursacher nicht in der Lage ist ` den entstandenen Schaden zu begleichen. Ein großes Dilemma, das nicht ohne Konsequenzen bleibt.
Der Geschädigte kann rechtliche Schritte unternehmen. Ein vollstreckbarer Titel ist eine Möglichkeit. Solch ein Titel hat eine Gültigkeit von 30 Jahren. Die Hoffnung könnte bestehen · dass der Verursacher in dieser Zeit eventuell Erbe wird · und dadurch finanziellen Ausgleich leisten kann. Doch solange er mittellos ist – bleibt der Geschädigte im Regen stehen. Es gibt keinen Zugang zu Vermögen der den Ausgleich ermöglichen könnte.
Wichtig ist – ein Blick auf die Rolle des Sozialdienstes ist unabdingbar. Eine Klärung mit dem zuständigen Rathaus könnte für alle Beteiligten hilfreich sein. Hier könnten Ansprüche entstehen die im Rahmen einer eventuell vorhandenen privaten Haftpflichtversicherung gelten. Doch oft bleibt es die Aufgabe der nahestehenden Personen wie einer Schwester, sich um solche Angelegenheiten zu kümmern.
Die geistig behinderte Person ist aufgrund ihrer Mittellosigkeit nicht in der Lage diese komplexen Fragen allein zu regeln. Das ist eine traurige Realität. Es könnte ebenfalls notwendig sein einen gesetzlichen Betreuer zu ermitteln. Trotz ihrer Eigenschaft als voll geschäftsfähig ´ zeigt sich oft die Unfähigkeit ` in wichtigen Angelegenheiten die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ein Betreuer könnte deshalb eine vertretbare Lösung darstellen.
Natürlich – es ist bedauerlich, dass eine Haftpflichtversicherung nicht abgeschlossen wurde. Kostet sie doch nur rund 50 💶 im Jahr. Künftig sollten Angehörige solche Lösungen bevorzugen um derartige Risiken abzudecken und um die Sicherheit für sich und andere zu gewährleisten.
Insgesamt bleibt festzuhalten – im vorliegenden Fall stehen dem Geschädigten nur bedingte Optionen zur Verfügung. Die Suche nach einer Lösung sollte daher von den Angehörigen – oder in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt – aktiv gestaltet werden. Der Weg vor ihnen ist nicht einfach jedoch unvermeidbar.
Der Geschädigte kann rechtliche Schritte unternehmen. Ein vollstreckbarer Titel ist eine Möglichkeit. Solch ein Titel hat eine Gültigkeit von 30 Jahren. Die Hoffnung könnte bestehen · dass der Verursacher in dieser Zeit eventuell Erbe wird · und dadurch finanziellen Ausgleich leisten kann. Doch solange er mittellos ist – bleibt der Geschädigte im Regen stehen. Es gibt keinen Zugang zu Vermögen der den Ausgleich ermöglichen könnte.
Wichtig ist – ein Blick auf die Rolle des Sozialdienstes ist unabdingbar. Eine Klärung mit dem zuständigen Rathaus könnte für alle Beteiligten hilfreich sein. Hier könnten Ansprüche entstehen die im Rahmen einer eventuell vorhandenen privaten Haftpflichtversicherung gelten. Doch oft bleibt es die Aufgabe der nahestehenden Personen wie einer Schwester, sich um solche Angelegenheiten zu kümmern.
Die geistig behinderte Person ist aufgrund ihrer Mittellosigkeit nicht in der Lage diese komplexen Fragen allein zu regeln. Das ist eine traurige Realität. Es könnte ebenfalls notwendig sein einen gesetzlichen Betreuer zu ermitteln. Trotz ihrer Eigenschaft als voll geschäftsfähig ´ zeigt sich oft die Unfähigkeit ` in wichtigen Angelegenheiten die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ein Betreuer könnte deshalb eine vertretbare Lösung darstellen.
Natürlich – es ist bedauerlich, dass eine Haftpflichtversicherung nicht abgeschlossen wurde. Kostet sie doch nur rund 50 💶 im Jahr. Künftig sollten Angehörige solche Lösungen bevorzugen um derartige Risiken abzudecken und um die Sicherheit für sich und andere zu gewährleisten.
Insgesamt bleibt festzuhalten – im vorliegenden Fall stehen dem Geschädigten nur bedingte Optionen zur Verfügung. Die Suche nach einer Lösung sollte daher von den Angehörigen – oder in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt – aktiv gestaltet werden. Der Weg vor ihnen ist nicht einfach jedoch unvermeidbar.