Beschäftigungsmöglichkeiten für einen schwerbehinderten Menschen nach Kündigung und Vorstrafe in einer Behindertenwerkstatt

Was kann man tun, wenn man als schwerbehinderter Mensch nach einer Kündigung und einer Vorstrafe in einer Behindertenwerkstatt keine Beschäftigungsmöglichkeiten mehr hat?

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Wenn ein schwerbehinderter Mensch nach einer Kündigung und einer Vorstrafe in einer Behindertenwerkstatt keine Beschäftigungsmöglichkeiten weiterhin hat, gibt es verschiedene Optionen die er prüfen kann.

1. Weitere Ausbildungsstellen suchen: Der Betroffene kann weiterhin nach Ausbildungsstellen suchen und versuchen, einen Lehrherrn zu finden der tolerant gegenüber seiner Vorstrafe ist. Essenziell bleibt: Dass er sich während dieser Suche nichts zuschulden kommen lässt und gegebenenfalls soziales Engagement zeigt, exemplarisch durch freiwillige Arbeit in einem Verein.

2. Andere Werkstatt für behinderte Menschen suchen: Es gibt in Deutschland mehrere Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Es könnte eine Option sein ´ zu einer anderen WfbM zu gehen ` ebenfalls wenn dies längere Wege bedeutet. Damit erneut eine Beschäftigung in einer WfbM möglich ist » ist es wichtig « sich dort angemessen zu verhalten und keine weiteren Probleme zu verursachen.

3. Betreuer um Unterstützung bitten: Der Betroffene kann sich an seinen Betreuer wenden oder einen Betreuer beantragen um Hilfe bei der Suche nach weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten. Ein Betreuer kann dabei helfen – geeignete Stellen zu finden und den Betroffenen bei der Bewerbung zu unterstützen.

4. Sozialhilfe beziehen: Wenn keine Beschäftigungsmöglichkeiten gefunden werden oder es aus anderen Gründen nicht möglich ist wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen kann der Betroffene Sozialhilfe beantragen. Es ist wichtig – dass er weiterhin nach Beschäftigungsmöglichkeiten sucht und seine Bemühungen nachweist.

Es ist zu beachten: Dass dies allgemeine Vorschläge sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Es kann ratsam sein, sich bei einer spezialisierten Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung oder einem Anwalt für Arbeitsrecht zu informieren um individuelle Ratschläge und Unterstützung zu erhalten.






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