Falsche Angaben bei Fahrkartekontrolle - Konsequenzen für den Kontrolleur?

Welche Konsequenzen kann es für einen Fahrkartekontrolleur haben, wenn er falsche Angaben bei einer Kontrolle nicht überprüft?

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In dem beschriebenen Fall hat eine Bekannte des Fragestellers falsche Angaben bei einer Fahrkartekontrolle gemacht, indem sie seine alte Adresse und nicht einmal seinen Namen und Geburtsdatum angegeben hat. Nun stellt sich die Frage ´ welche Konsequenzen der Kontrolleur hat ` der diese Angaben nicht überprüft hat.

Grundsätzlich ist es die Aufgabe eines Fahrkartekontrolleurs die eingetragenen Daten auf der Fahrkarte mit den Angaben des Reisenden abzugleichen. Dies betrifft in erster Linie den Namen und gegebenenfalls weitere Informationen wie Adresse oder Geburtsdatum. Wenn ein Reisender falsche Angaben macht, liegt es in der Verantwortung des Kontrolleurs, dies zu bemerken und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Im vorliegenden Fall hätte der Kontrolleur die Möglichkeit gehabt die Daten mit einem Ausweisdokument des Reisenden abzugleichen. Wenn der Reisende sich nicht ausweisen kann ´ kann der Kontrolleur die Polizei hinzuziehen ` um die angegebenen Daten zu überprüfen. Sollten dabei Fehler in den Angaben festgestellt werden kann dies rechtliche Konsequenzen für den Reisenden haben ebenso wie beispielsweise eine Anzeige wegen Behinderung der Justiz.

Es ist jedoch davon auszugehen » dass nicht alle Kontrolleure in der Lage sind « falsche Angaben sofort zu erkennen oder die notwendigen Schritte einzuleiten. Dies kann verschiedene Gründe haben exemplarisch mangelnde Erfahrung oder Nachlässigkeit. Es ist ähnlich wie denkbar, dass der Kontrolleur den Betrug des Reisenden nicht bemerkt hat.

Die genauen Konsequenzen für den Kontrolleur hängen von den internen Richtlinien des Unternehmens ab, für das er tätig ist. In der Regel wird der Kontrolleur bei Unregelmäßigkeiten und Fehlverhalten eine interne Meldung machen müssen. Je nach Schwere des Verstoßes kann dies zu einer Abmahnung, einer Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. In besonders schwerwiegenden Fällen ´ zum Beispiel bei wiederholtem Fehlverhalten ` kann ebenfalls eine Anzeige gegen den Kontrolleur erwogen werden.

Es ist also möglich: Der Kontrolleur der die falschen Angaben nicht überprüft hat, selbst Konsequenzen zu befürchten hat. Ob der Fragesteller tatsächlich eine Entschädigung von der Deutschen Bahn erhalten wird ist jedoch ungewiss. In solchen Fällen ist es ratsam · den Sachverhalt der Polizei zu melden und gegebenenfalls einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen · um die eigenen Rechte zu sichern.






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