17 ausziehn

Hallo,ich Wohne zurzeit mir meiner Mutter und meinem Bruder in einer 3 Zimmer Wohnung zusammen. Wir oder meine Mutter lebt leider von Hart 4.und unser Famielen Leben klappt seit längerer Zeit überhaupt nicht mehr. Und ich halte es hier nicht mehr aus, daher möchte ich unbedingt in eine 1-2 Zimmer Wohnung ausziehung und meine mutter möchte das auch. sonst flippen wir noch aus. Ich bekomme von meinem Vater Unterhalt und Kindergeld.ich bin mit der schule fertig und jetzt arbeitslos werde also nächstes Jahr noch meinen Realschulabschluss machen. Wichtige Fragen: 1.wie hoch darf die Kalt und warmiete sein? 2.wieviel quatratmeter stehen mir allein zu?habe gehört höchstens 45 qm 3.wir haben uns das schon ausgerechnet unterhalt+kindergeld.das ich mir eine wohnung leisten könnte aber was mache ich wenn ich kein kindergeld und Unterhalt mehr bekomme? würde das Amt mir die Wohnung weiter finanzieren?weil ich ja noch keine 25jahre bin. PS:Bin schon sehr lange auf der suche nach einer Arbeit oder Nebenjob aber keiner will 17 jahige einstellen.was auch schwachsinn ist als wäre man nicht reif.selbstständig genug und geld würde man mir auch noch abziehn BITTE UM ANTWORT

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Mit 17 ausziehn?es muss sein

Soviel ich weiß darf die Wohnung nicht mehr als 45qm betragen und nicht mehr als 253Euro kosten.Das kommt aber darauf an, in welche Gegend du ziehen möchtest.
Normal könntest du bis 25 Jahre noch zu Hause wohnen.
Ich würde zum JobCenter gehen und mich beraten lassen.
Warum solltest du mit 17 Jahren keine Arbeitsstelle bekommen?Die mit 16 Jahren aus der Schule entlassen werden, dürfen doch auch eine Lehrstelle antreten?
Solange wie du keine Ausbildung machst, ist Dein Vater nur bis zu Deinem 18. Geburtstag Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Arbeitslosigkeit muss er Dir nicht finanzieren. Hierzu ein paar Zitate:
"Grundsätzlich schulden Eltern ihren Kindern nach deren Volljährigkeit keinen Unterhalt mehr. Etwas anderes gilt, wenn sie weiterhin bedürftig sind."
"Die Rechtsprechung erkennt die Bedürftigkeit des Kindes grundsätzlich nur an, wenn es durch eine Ausbildung gehindert ist, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Eigenes Vermögen muss zur Unterhaltssicherung vorrangig eingesetzt werden."
"Außerhalb einer Ausbildung besteht nur in engen Grenzen ein Unterhaltsanspruch, da das volljährige Kind zunächst jede Arbeit annehmen muss, um den eigenen Unterhalt zu sichern. Ein Unterhaltsanspruch kann bestehen bei Erwerbsunfähigkeit, nicht aber bei Arbeitslosigkeit."
"Ein volljähriges Kind muss in der Wartezeit bis zur Aufnahme in eine weiterführende Schule seinen notwendigen Lebensbedarf durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit selbst decken."
alle Zitate aus: Volljaehrigenunterhalt - Unterhalt - Mainlaw - Kinder - volljaehrig - Rang - Barunterhalt - Betreungsunterhalt - Arbeit - Ausbildung - Schule - Studium - Selbstbehalt - Haushalt - Eltern - Taschengeld - Zusammenhang - Zweitausbildung - Schulausbildung
Dieses Geld fällt dann also zumindest bis Du wieder zur Schule gehst oder eine Ausbildung anfängst erst einmal weg.
Das Kindergeld wird bei andauernder Arbeitslosigkeit auch nur bis zum 21. Lebensjahr gezahlt werden.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/kindergeld_volljaehrig.php
Da Deine finanzielle Situation also auf sehr wackeligen Füßen steht, wirst Du um ergänzende staatliche Hilfen wohl nicht herumkommen. Wenn Deine Situation tatsächlich so dramatisch und unerträglich ist und über das übliche Maß während der Pubertät hinausgeht, dann solltest Du am besten zunächst einmal das Jugendamt einschalten. Die Sozialarbeiter dort werden dann gemeinsam mit Dir, Deiner Mutter, Deinem Bruder und vielleicht auch noch Deinem Vater versuchen, eine für Alle tragbare Lösung zu finden. Vielleicht hast Du die Möglichkeit in einer betreuten Wohngruppe unterzukommen.
Um eine eigene Wohnung nehmen zu können, musst Du entweder finanziell unabhängig sein, oder dem Arbeitsamt beweisen können, dass es unzumutbar ist, weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung mit Deiner Familie zu leben. Dazu genügt aber nicht schon, dass man sich vielleicht häufig streitet, da muss es schon zu schweren Handgreiflichkeiten gekommen sein, oder Eure Wohnsituation muss außergewöhnlich beengt sein. Diese Punkte sehe ich aber nach Deiner Schilderung nicht als gegeben an.
Hier wird das Amt also wohl eher von Dir verlangen, dass auch Du Dich zusammenreißt und ihr vesucht, ein halbwegs ziviles Miteinander erlernt, was zugegebenermaßen für Jugendliche nicht ganz einfach ist.
Wenn die Situation also wieklich so schlimm ist, dann wende Dich an Dein zuständiges Jugendamt, oder lass den Plan einer eigenen Wohnung so lange fallen, bis Du es selbst finanzieren kannst.
Dass kein Arbeitgeber eine 17-jährige ohne Aubildung einstellen wird, ist verständlich, da Du unter anderem aufgrund der Jugenschutzgesetze für ihn keine vollwertige Arbeitskraft darstellst.
Deine Wohnung darf so groß und so teuer sein, wie du es willst. Allerdings darfst du nicht erwarten, dass andere dafür bezahlen. Vor allem solltest du nicht erwarten, dass die ARGE deine Wohnkosten übernimmt. Der Gesetzgeber hält es nämlich für zumutbar, dass Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern wohnen können, sofern nicht sehr schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Und du bist erst 17, also noch nicht einmal volljährig!
Eine eigene Wohnung ist nicht die einzige Möglichkeit, die Probleme mit deiner Mutter zu beenden. Ihr könntet auch einmal versuchen, wie vernünftige Menschen zu benehmen. Ob ihr euch streitet oder nicht, das liegt ja nicht an irgendwelchen äußeren Umständen, sondern an euch selbst.
Mein Reden, ich sehe es im Grunde genauso


hartz
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- sollte ihr geld zu wenig sein was sie verdient, für eine eigene wohnung kann sie dann ja immer noch etwas beihilfe beantragen -- brauchte ja nicht das vole geld fürs kind bezahlen. und kindergeld hatte sie bisher auch noch. fällt auch weg. man sagt -- wegziehen die beste alternative ist, zumal die mutter dann die miete voll erstattet bekommt. das mit dem unterhalt des vaters -- das Geld zu geben die Tochter könnte momentan selber Hartz4 beantragen so das sie nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft -


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- zulegen hilft sehr aus der Isolation, wenn nicht einen eigenen dann einen aus dem Tierheim als Gassihelfer. Überhaupt -


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- mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -- sein, solltest du dir überlegen, wie lange du noch in der wohnung bleiben möchtest und mit ihm eine kostenteilung vereinbaren. -