Welche qualifikationen man haben altenpflegerin arbeiten
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Welche Qualifikationen sollte man haben um als Altenpflegerin zu arbeiten?
Wenn Du da nachguckst, wo Küchenkai seins rauskopiert hat, findest Du auch noch eine Liste mit den Fähigkeiten und weiteren Qualifikationen, die die Eignung für den Beruf ausmachen
chulkenntnisse
Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern:
Schulfach
Begründung
Sozialkunde
Gute Leistungen in Sozialkunde erleichtern es den Auszubildenden, Zusammenhänge des Sozialsystems zu verstehen.
Wirtschaft/Recht
Wer gute Kenntnisse aus diesem Fach mitbringt, hat es leichter, rechtliche Grundlagen und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen zu verstehen.
Religionslehre/Ethik
Die Pflege alter Menschen ist vor allem von ethischen Grundsätzen geprägt. Ein gutes Gespür für ethische und religiöse Fragen ist in diesem Beruf sehr wichtig.
Mathematik
Mathematik gehört zur täglichen Arbeit von angehenden Altenpfleger/innen, beispielsweise wenn es darum geht, Medikamente richtig zu dosieren oder Pflegeleistungen abzurechnen.
Musik, Kunst
Wer ein Musikinstrument oder viele Lieder beherrscht, kann nicht nur bei der Durchführung von Veranstaltungen gute Dienste leisten, sondern auch die Heimbewohner im Alltag anregen. Auch Pfleger/innen, die im Basteln oder Zeichnen geschickt sind, können den Alltag der Pflegebedürftigen auflockern.
Deutsch
Angehende Altenpfleger/innen führen bereits in der Ausbildung Pflegeprotokolle und erklären den Senioren Pflegemaßnahmen. Dazu sind gute Deutschkenntnisse erforderlich.
Neigungen und Interessen
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Neigung zum Umgang mit Menschen
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Interesse an medizinischen Sachverhalten
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Neigung zu helfender und betreuender Tätigkeit
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Neigung zu fördernder und anleitender Tätigkeit
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Neigung zu praktisch-zupackender Tätigkeit
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Suche
Die Tätigkeit im Überblick
Altenpfleger/innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige alte Menschen. Sie unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung, beraten sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr.
Altenpfleger/innen arbeiten hauptsächlich in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern, in Pflege- und Rehabilitationskliniken, bei Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit pflegerischer Betreuung oder bei Tages- und Hauskrankenpflegediensten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Altenwohn- und -pflegeheime, ambulante soziale Dienste, paritätische Verbände mit angeschlossenem Pflegedienst, Wohnheime für behinderte Menschen oder Seniorenberatungsstellen. Darüber hinaus sind Altenpfleger/innen in Privathaushalten tätig, z.B. bei der Betreuung von Seniorenwohngemeinschaften oder pflegebedürftigen Angehörigen. Gelegentlich arbeiten sie auch in der Pflegeberatung bei Seniorenorganisationen oder in Diakonien mit angeschlossenem Altenpflegedienst.
Die Ausbildung im Überblick
Altenpfleger/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung, deren schulischer Teil an Berufsfachschulen für Altenpflege und deren praktischer Teil in Altenpflegeeinrichtungen durchgeführt wird.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Modellversuche, in denen durch ein Aufbaumodul ein weiterer Abschluss erworben werden kann, sehen eine Ausbildungsdauer von insgesamt 3 1/2 Jahren vor.
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert.
Auch Schüler/innen mit Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie zusätzlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in vorlegen oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe absolviert haben.
Vor Ausbildungsbeginn muss die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Schulische Vorbildung - rechtlich
Für die Ausbildung wird vorausgesetzt:
ein mittlerer Bildungsabschluss
oder
eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
oder
der Hauptschulabschluss und eine zusätzliche mindestens zweijährige Berufsausbildung
oder
der Hauptschulabschluss und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Krankenpflegehelfer/in führen zu dürfen
oder
der Hauptschulabschluss und eine landesrechtlich geregelte erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflegehilfe bzw. der Krankenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer
Rechtsgrundlage:
Gesetz über die Berufe in der Altenpflege
Fundstelle: 2000 , 2003 , 2005 , 2006 , 2007 Internet
Volltext
Auswahlverfahren
Zulassungsbeschränk ungen in Form von Wartezeiten oder Losverfahren sind an Altenpflegeschulen selten. Die fachliche und persönliche Eignung wird meist anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch geprüft. Gelegentlich werden auch schriftliche Aufnahmeprüfungen durchgeführt.
Darüber hinaus kann der schulische Leistungsstand entscheidend sein. An vielen Schulen darf der von den Bewerbern und Bewerberinnen erwartete Zeugnisnotendurchschnitt nicht schlechter als "befriedigend" sein. Manche Schulen legen stattdessen Wert auf die Noten in bestimmten Fächern, zum Beispiel den naturwissenschaftlichen.
Einige Schulen bevorzugen Bewerber/innen aus der entsprechenden Region.
Informationen zu den Auswahlverfahren an den einzelnen Schulen enthält die Datenbank KURSNET.
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Vor Beginn der Ausbildung ist ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung vorzulegen, an vielen Schulen auch ein amtliches Führungszeugnis.
An konfessionell gebundenen, privaten Altenpflegeschulen wird manchmal die entsprechende Religionszugehörigkeit vorausgesetzt.
Du solltest wenigstens dazuschreiben, wo Du das her hast.
Damit es kleenesDummerchen auch weiß.
Das nennt man Quellenangabe