Unter welchen voraussetzungen man hartz iv beziehen

Du musst berechtigt sein, Arbeitslosengeld zu beziehen, also mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben

8 Antworten zur Frage

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Unter welchen Voraussetzungen kann man Hartz IV beziehen?

das ist falsch, der Anspruch ist nicht an vorherige versicherungspflichtige Tätigkeit gebunden.
Wenn dem so wäre, gäbe es keine Sozialhilfeempfänger mehr, sondern nur noch Hartz-IV-Empfänger
So ist es auch. Das BSHG wurde durch das SGB II ersetzt. Die SoHi-Empfänger von früher, wurden fast alle zu "Hartz IV Empänger" gemacht. Damit sollte mehr Druck zur Arbeitsaufnahme ausgeübt werden.
Lies dir einfach mal die Begründungen zum Gesetz und vor allem das SGB II selbst durch.
hartz IV bekommst du, nachdem du 12 monate alg I bezogen hast. also logischer weise bekommt jeder, der arbeitslos wird zuerst alg I und dann alg II. wieviel du dann beim alg II bekommst, hängt ganz von deiner finanziellen situation ab
das ist auch falsch s.o. Es bekommt eben nicht jeder ALG
ja, du musst schon ein halbes jahr lang gearbeitet und damit eingezahlt haben
Leistungen erhält, wer unter die Bestimmungen des SGB II § 1 fällt.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen
1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
2. zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Bella
wenn du arbeitslos wirst bekommst du ein jahr lang das arbeitslosengeld 1
wenn du nach dem einen jahr noch keine arbeit gefunden hast dann kannst du hartzIV beantragen
Interessant, wieviel Unwissen über das ALG II / Hartz IV herrscht.
Hier mal, was dazu in einer Broschüre der Arbeitsagentur genau zu Deiner Frage steht:
ZITAT
4.1 Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld
II?
Anspruch haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen
im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich
gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Als Ausländer können
Sie Leistungen erhalten, wenn Ihnen die Aufnahme
einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist oder diese
Erlaubnis möglich wäre, und Sie sich nicht nur zum Zweck
der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten und wenn Ihnen
keine Leistungen nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes
zustehen.
Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten
Bedarfsgemeinschaft leben, das heißt, im gleichen Haushalt
leben und den Haushalt wirtschaftlich
gemeinsam betreiben.
Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen
Alters oder Knappschaftsausgleichsleistungen beziehen
oder in einer stationären Einrichtung
untergebracht sind. Wer voraussichtlich
weniger als 6 Monate in einem Krankenhaus untergebracht
ist, kann davon abweichend Leistungen erhalten. Auch
Auszubildende, Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahme und Studenten erhalten in der Regel
keine Leistungen.
ZITATENDE
Also die wichtigsten Voraussetzungen sind:
* ERWERBSFÄHIGKEIT *
Erwerbsfähig ist:
- wer nicht zu jung oder zu alt ist, also zwischen mindestens 15 und noch unter 65 Jahren, UND
- wer mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann, auch wenn dies vorübergehend z.B. wegen der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren oder der Pflege eines Angehörigen nicht möglich ist.
* HILFEBEDÜRFTIGKEIT *
ZITAT
Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren eigenen Bedarf zum
Lebensunterhalt, Ihre Eingliederung in Arbeit und den
Bedarf der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen
Kräften und Mitteln sichern können. Das heißt vor allem,
wenn
Sie dies nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit
erreichen können,
Ihr Einkommen und Vermögen, auch unter Berücksichtigung
von Freibeträgen, nicht ausreichen und Sie keine
Hilfe von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen
erhalten.
Vorrangige Ansprüche auf Sozialleistungen müssen Sie
geltend machen.
ZITATENDE
Außerdem muss man seinen gewöhnlichen Aufenthalt, also seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Mehr Voraussetzungen gibt es für den Bezug von ALG II /Hartz IV nicht!
Mehr zum ALG II und dem damit zusammenhängenden Sozialgeld für die Kinder und anderen nicht erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Angehörigen von ALG II-Beziehern findest Du hier im Merkblatt, aus welchem auch die Zitate oben stammen