Rückerstattungskriterien für eine Zahnspange - Was wird erstattet?

Bekommt man das Geld für eine Zahnspange zurück, wenn die Behandlung nicht erfolgreich war oder der Träger die Spange nicht regelmäßig getragen hat?

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Nein, in diesen Fällen wird das Geld für die Zahnspange in der Regel nicht erstattet. Die Rückerstattung bezieht sich auf den Eigenanteil der Behandlungskosten und ist nur möglich, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Wenn der Träger die Spange nicht regelmäßig getragen hat oder die Behandlung nicht erfolgreich war, liegt dies in der Verantwortung des Patienten und führt nicht zur Rückerstattung.

Eine Zahnspange kann eine kostenintensive Investition sein, deshalb ist es verständlich dass viele Menschen wissen möchten ob sie das Geld zurückbekommen, wenn die Behandlung nicht den gewünschten Erfolg bringt. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Rückerstattungskriterien von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der Zusammenarbeit des Patienten und des erfolgreichen Abschlusses der Behandlung.

In den meisten Fällen erfolgt die Erstattung des Eigenanteils der Behandlungskosten nach erfolgreicher Beendigung der Behandlung. Dies bedeutet, dass die Zähne nach Abschluss der Behandlung in die gewünschte Position gebracht wurden und der Träger die Spange regelmäßig getragen hat. Es ist üblich, dass die Retentionsphase in der die Zähne stabilisiert werden sollen noch nicht abgeschlossen ist, wenn die Rückerstattung erfolgt.

Jedoch gibt es keine Rückerstattung, wenn die Behandlung nicht erfolgreich war oder der Träger die Spange nicht regelmäßig getragen hat. Dies liegt daran – dass der Erfolg der Behandlung und die Kooperation des Patienten eine wesentliche Rolle spielen. Der Kieferorthopäde ist nicht dafür verantwortlich, dass der Träger die Spange regelmäßig trägt oder während des Zeitraums der Behandlung die Anweisungen befolgt. Der Kieferorthopäde kann nur eine Unterstützung und Anleitung bieten.

Es ist wichtig zu beachten: Dass der Patient die Möglichkeit hat auf eigene Kosten eine neue Spange einzusetzen lassen. In diesem Fall entscheidet der Kieferorthopäde ´ ob er bereit ist ` die neue Behandlung durchzuführen. Es ist jedoch anzumerken, dass jahrelange Arbeit für den Kieferorthopäden frustrierend sein kann, wenn der Träger nicht genügend mitarbeitet und die Behandlung nicht erfolgreich ist.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Rückerstattung des Geldes für eine Zahnspange nur erfolgt, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde und der Träger die Spange regelmäßig getragen hat. Bei einer fehlenden Kooperation des Patienten oder dem Ausbleiben des gewünschten Behandlungserfolgs erfolgt in der Regel keine Rückerstattung.






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