Rückerstattungskriterien für eine Zahnspange - Was wird erstattet?

Unter welchen Bedingungen erfolgt eine Rückerstattung der Kosten für eine Zahnspange?

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Zahnspangen sind oft eine teure Angelegenheit. Sie stellen für viele Patienten eine bedeutende Investition in die eigene Zahngesundheit dar. Die Frage der Rückerstattung für nicht erfolgreiche Behandlungen und die Voraussetzungen dafür sind entscheidend. Wer sich mit der Thematik der Zahnspangen beschäftigt, sollte wissen: Eine Rückerstattung ist in den meisten Fällen nur unter bestimmten condições möglich.

Zunächst einmal wird das Geld für die Zahnspange nicht zurückgegeben, wenn die Behandlung nicht den erhofften Erfolg bringt oder wenn der Träger – aus welchen Gründen ebenfalls immer – die Spange nicht regelmäßig getragen hat. Dies klingt zunächst ernüchternd allerdings es gibt gute Gründe dafür. In der Regel bezieht sich die Rückerstattung auf den Eigenanteil der Gesamtkosten ´ und diese wird nur dann berücksichtigt ` wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die Kooperationsbereitschaft des Patienten spielt hier eine wesentliche Rolle. Wenn der Patient – sagen wir – den Anweisungen des Kieferorthopäden nicht nachkommt oder die Spange nicht wie empfohlen trägt, könnte dies die Ergebnisse stark beeinflussen. So liegt die Verantwortung für den Behandlungserfolg letztlich beim Patienten. Der Kieferorthopäde kann lediglich Anleitungen geben – die Umsetzung liegt in der Hand des Trägers.

Erschöpfend betrachtet bedeutet das: Die Rückerstattung des Eigenanteils erfolgt in der Regel nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Aber was bedeutet das konkret? Die Zähne müssen nach der Behandlung in die geplante Position gebracht worden sein – und der Träger muss zudem nachweislich regelmäßig die Zahnspange getragen haben. Meist erfolgt zu diesem Zeitpunkt auch noch die Retentionsphase, in der die Zähne stabilisiert werden sollen.

Doch was passiert, wenn der Träger die Spange nicht getragen hat und die Behandlung nicht den gewünschten Erfolg erzielt? Ein klarer Hinweis: In solchen Fällen wird in der Regel keine Rückerstattung gewährt. Denn die unzureichende Mitarbeit des Patienten wird als die Hauptursache für den mangelnden Erfolg betrachtet. Dies könnte als Frustration für die Kieferorthopäden angesehen werden – schließlich haben sie ihre ganze Fachkompetenz eingebracht und waren bemüht, den bestmöglichen Erfolg zu erzielen.

Es ist jedoch wichtig zu erwähnen: Dass Patienten die eine neue Behandlung benötigen dies auf eigene Kosten tun können. Hierbei muss der Kieferorthopäde entscheiden ´ ob er bereit ist ` erneut mit dem Patienten zu arbeiten. Das soll nicht nur die Perspektive des Patienten fördern sondern stellt auch sicher, dass die Behandlung mit der nötigen Ernsthaftigkeit angegangen wird.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Rückerstattung für eine Zahnspange erfolgt nur dann, wenn die Behandlung zu einem positiven Resultat geführt hat und der Träger seine Pflicht in Bezug auf die regelmäßige Nutzung der Spange erfüllt hat. Bei unzureichender Mitarbeit des Patienten oder fehlendem Erfolg gibt es in der Regel keine finanziellen Rückauszahlungen. Patienten sollten sich also gut über ihre Verantwortung im Klaren sein, bevor sie eine Behandlung beginnen.






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