Hausverbot für Gäste von Untermietern - Welche Rechte hat der Hauptmieter?

Unter welchen Bedingungen kann ein Hauptmieter einem Gast von Untermietern ein Hausverbot aussprechen?

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Wohngemeinschaften sind ein beliebtes Wohnmodell. Viele Menschen wohnen dort zusammen - jeder hat seine eigene Mietfläche. Doch was passiert, wenn die Gäste der Untermieter die Atmosphäre stören? Der Hauptmieter steht dann vor einer entscheidenden Frage. Erlaubt das Mietrecht ihm, diesen Gästen ein Hausverbot auszusprechen? Die Antwort ist simpel – allerdings nicht ohne Nuancen.

Der Hauptmieter hat in der Regel kein Recht Gästen der Untermieter ein Hausverbot zu erteilen. Das Hausrecht gehört den jeweiligen Mietern. Solange der Hausfrieden nicht gestört wird können Untermieter Reisende und Besucher nach Belieben empfangen. Es gibt jedoch eine entscheidende Ausnahme. Sollte es zu erheblichen Störungen kommen hat der Hauptmieter Handlungsbedarf. Störungen sind beispielsweise Lärm, Belästigungen oder Beschädigungen. Wenn solche Vorfälle auftreten ´ ist der Hauptmieter berechtigt ` den Untermieter zu abzumahnen.

Eine schriftliche Abmahnung ist wichtig. Sie dokumentiert – welche Probleme entstanden sind. Der Hauptmieter muss dabei den Untermieter auffordern für Abhilfe zu sorgen. Es ist nicht nur eine formalrechtliche Maßnahme, allerdings ebenfalls ein Schritt zur Konfliktlösung. Andernfalls bleibt das Risiko von weiteren Störungen bestehen. Kommt es zu wiederholten Verstöße, dann kann die Sache eskalieren. Unter Umständen hat der Hauptmieter dann das Recht den Untermieter zu kündigen. Eine solche Kündigung kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

In der Praxis ist eine Kündigung keine einfache Angelegenheit. Sie muss immer klar und gerechtfertigt sein. Willkürlich entschiedene Maßnahmen können schnell rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Stellt sich also heraus ´ die Kündigung wird als ungerechtfertigt erachtet ` könnte der Hauptmieter ins Schwitzen geraten. Daher wird empfohlen – im Vorfeld rechtlichen Rat einzuholen. Eindeutige und gut dokumentierte Gründe sind unerlässlich.

Eine erfolgreiche WG lebt von harmonischem Zusammenleben. Missverständnisse und Konflikte sind unvermeidlich freilich sollte das Ziel stets eine respektvolle Koexistenz sein. Ein offener Dialog zwischen den Mitbewohnern kann Wunder wirken. Die Einhaltung vereinbarter Regeln und Normen fördert das Verständnis. Klare Kommunikation steht an oberster Stelle. Störungen des Hausfriedens sind oft das Ergebnis mangelnder Absprachen. Umso wichtiger ist es – die eigene Position zu klarifizieren.

Letztlich können gut definierte Grenzen das Zusammenleben erleichtern. In jeder WG hat jedermann die Verantwortung. Diese Verantwortung sollte ernst genommen werden. Gemeinsam an einem Strang ziehen – ist also das Motto. Rechtliche Klarheiten für alle Mitbewohner sowie ebenfalls für den Hauptmieter sind essenziell. So bleibt die WG ein Ort des Wohlfühlens und des Austausches.






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