Versetzungsregelung in NRW: Darf ich in die Nachprüfung?

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In Nordrhein-Westfalen ist die Frage der Nachprüfung vor allem ein bedeutendes Thema für Schüler und Eltern. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I regelt die Versetzungsbestimmungen in diesem Bundesland. Wichtige Kenntnisse über diese Regelungen sind unerlässlich um die Chancen auf eine Nachprüfung und damit auf die Versetzung in die nächste Klasse zu verstehen. Wie ebendies funktioniert also der Prozess der Nachprüfung in NRW?


Gemäß § 27 der APO-S I ist eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse ausgeschlossen, in Fällen, in denen die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und ebenfalls in der ersten und zweiten Fremdsprache mangelhaft sind – das bedeutet: weniger als 4 Punkte. Gleichzeitig dürfen auch in weiteren Fächern die Noten nicht genügend sein.


Es wird schnell klar – mit zwei oder weiterhin Fünfen in diesen Kernfächern ist eine Versetzung nicht erstrebenswert. Zudem sind die anderen Fächer ähnelt kritisch: Wenn in einem dieser Fächer die Note auch ungenügend ist, können die Chancen für eine erfolgreiche Versetzung nahezu gegen Null tendieren. Man könnte sagen, das System ist darauf ausgelegt, den Schülern die Möglichkeit zur Verbesserung einzuräumen—aber nur unter bestimmten Bedingungen.


Kommen wir zum Kern der Frage: der Nachprüfung. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Autorität die Zulassung zu einer Nachprüfung gemäß § 23 der APO-S I auszusprechen. Dies geschieht dann, wenn ein Schüler im Bereich eines einzelnen Fachs von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ aufsteigen könnte. In dieser entscheidenden Situation könnte man auch erwarten – die Zuversicht auf Besserung könnte zugrunde gelegt werden.


Ein Beispiel verdeutlicht dies. Ein Schüler mit drei Fünfen in Mathematik Biologie und Chemie hat dazu mindestens eine 3 und mindestens zwei Zweien. In diesem Fall ist die Realität trostlos – auch wenn dieser Schüler in der Nachprüfung eine Verbesserung erreichen sollte, bliebe die Versetzung dennoch in Anführungszeichen; zwei ungenügende Fächer auf dem Zeugnis verhindern eine positive Entscheidung.


Die Konsequenz ist klar und unausweichlich: Laut den Vorschriften in Nordrhein-Westfalen würde eine Nachprüfung nicht stattfinden; vielmehr erhält der Schüler die Empfehlung, das Schuljahr zu wiederholen. Diese Regelungen sind streng und damit komplex.


Es ist an dieser Stelle unerlässlich bewusst zu sein: Dass diese Versetzungsregelungen nicht einheitlich in Deutschland sind. Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften. Zusammengenommen - angehende Schüler sollten sich in jedem Fall über die spezifischen Bedingungen im jeweiligen Bundesland informieren. Ein guter Rat wäre sich gegebenenfalls direkt an die Schule oder die Schulleitung zu wenden.


Daraus folgt die klare Botschaft der Aufklärung. Schüler und Eltern müssen sich proaktiv mit den verschiedenen rechtlichen Aspekten der Nachprüfungen auseinandersetzen. Ein klärendes Gespräch💬 mit der Schule kann hilfreiche Einsichten bieten und zukünftige Ungewissheiten vermindern. So wird der Pfad durch die Schulzeit ein wenig klarer; also: informiere dich und nimm die Zügel in die Hände.