Betreutes Wohnen als Volljährige: Unterstützung durch das Jugendamt?
Unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen kann man als 18-Jährige/r Unterstützung vom Jugendamt für betreutes Wohnen erhalten?
Die Frage danach, ob man als Volljährige/r in betreutes Wohnen ziehen kann und ob man dafür finanzielle Hilfe vom Jugendamt bekommt ist eine relevante und wichtige Frage. Es gibt verschiedene Aspekte und Voraussetzungen ´ die hierbei zu beachten sind ` und die Antwort darauf hängt von individuellen Umständen und Faktoren ab.
Zunächst sollte klargestellt werden: Dass ein Umzug in betreutes Wohnen für Volljährige grundsätzlich möglich ist freilich sind die finanziellen Unterstützungen und Zuständigkeiten hierbei anders als bei Minderjährigen. Die Aussage, dass betreutes Wohnen mit 18 nicht weiterhin möglich ist ist nicht korrekt. Die Voraussetzungen und die finanzielle Unterstützung können jedoch je nach individuellen Umständen variieren.
In den meisten Fällen waren Jugendliche » die in betreutes Wohnen ziehen « bereits als Minderjährige in einer Jugendhilfeeinrichtung oder Pflegeeinrichtung stationär untergebracht. In solchen Fällen ergeben sich die weiteren Schritte und Zuständigkeiten für die Unterstützung von betreutem Wohnen aus der bereits bestehenden Fallhistorie und den Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.
Für junge Erwachsene die erstmals mit 18 Jahren in betreutes Wohnen ziehen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung. Das Jugendamt ist bis zum 21. Lebensjahr für junge Menschen zuständig ´ jedoch nicht mehr verpflichtet ` sie zu unterstützen. Die individuellen Umstände ebenso wie beispielsweise psychische Probleme schwierige Familienverhältnisse oder akute Notlagen, können dabei beitragen.
Die Unterstützung für betreutes Wohnen kann aus verschiedenen Quellen kommen. Das Jugendamt kann in manchen Fällen Unterhaltsforderungen gegenüber den Eltern unterstützen oder sogar in Vorleistung mit Unterhaltszahlungen gehen. Es ist deshalb empfehlenswert – sich vom Jugendamt beraten zu lassen und die eigenen Gründe für den Auszug zu schildern. In Einzelfällen haben junge Erwachsene ebenfalls die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung vom Jobcenter in Form von Kautionsdarlehen Kosten der Unterkunft Erstausstattung oder anderen Leistungen zu beantragen.
Es ist wichtig zu betonen: Dass die individuellen Umstände und die Unterstützungsmöglichkeiten eine sehr differenzierte Betrachtung erfordern. Es kann von Vorteil sein sich von Fachleuten wie Sozialarbeitern Beratern oder Mitarbeitern des Jugendamts beraten zu lassen um die besten Wege für Unterstützung und betreutes Wohnen zu finden. Letztendlich sind die rechtlichen Rahmenbedingungen individuellen Bedürfnisse und das Wohl des jungen Erwachsenen entscheidend für die Unterstützung und Umsetzung des Vorhabens.
Zunächst sollte klargestellt werden: Dass ein Umzug in betreutes Wohnen für Volljährige grundsätzlich möglich ist freilich sind die finanziellen Unterstützungen und Zuständigkeiten hierbei anders als bei Minderjährigen. Die Aussage, dass betreutes Wohnen mit 18 nicht weiterhin möglich ist ist nicht korrekt. Die Voraussetzungen und die finanzielle Unterstützung können jedoch je nach individuellen Umständen variieren.
In den meisten Fällen waren Jugendliche » die in betreutes Wohnen ziehen « bereits als Minderjährige in einer Jugendhilfeeinrichtung oder Pflegeeinrichtung stationär untergebracht. In solchen Fällen ergeben sich die weiteren Schritte und Zuständigkeiten für die Unterstützung von betreutem Wohnen aus der bereits bestehenden Fallhistorie und den Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.
Für junge Erwachsene die erstmals mit 18 Jahren in betreutes Wohnen ziehen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung. Das Jugendamt ist bis zum 21. Lebensjahr für junge Menschen zuständig ´ jedoch nicht mehr verpflichtet ` sie zu unterstützen. Die individuellen Umstände ebenso wie beispielsweise psychische Probleme schwierige Familienverhältnisse oder akute Notlagen, können dabei beitragen.
Die Unterstützung für betreutes Wohnen kann aus verschiedenen Quellen kommen. Das Jugendamt kann in manchen Fällen Unterhaltsforderungen gegenüber den Eltern unterstützen oder sogar in Vorleistung mit Unterhaltszahlungen gehen. Es ist deshalb empfehlenswert – sich vom Jugendamt beraten zu lassen und die eigenen Gründe für den Auszug zu schildern. In Einzelfällen haben junge Erwachsene ebenfalls die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung vom Jobcenter in Form von Kautionsdarlehen Kosten der Unterkunft Erstausstattung oder anderen Leistungen zu beantragen.
Es ist wichtig zu betonen: Dass die individuellen Umstände und die Unterstützungsmöglichkeiten eine sehr differenzierte Betrachtung erfordern. Es kann von Vorteil sein sich von Fachleuten wie Sozialarbeitern Beratern oder Mitarbeitern des Jugendamts beraten zu lassen um die besten Wege für Unterstützung und betreutes Wohnen zu finden. Letztendlich sind die rechtlichen Rahmenbedingungen individuellen Bedürfnisse und das Wohl des jungen Erwachsenen entscheidend für die Unterstützung und Umsetzung des Vorhabens.