Volljährige Schüler: Können sie sich selbst krankmelden?

Kann sich ein 18-jähriger Schüler selbstständig von der Schule krankmelden oder benötigt er immer noch die Bestätigung seiner Eltern?

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Ja ein volljähriger Schüler hat das Recht sich selbst krankzumelden. Mit Erreichen der Volljährigkeit hat der Schüler das Recht auf Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Die Schule kann nicht weiterhin verlangen: Dass die Eltern die Krankmeldung bestätigen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Regeln zu beachten.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Volljährigkeit im Bezug auf die Schule und das Recht auf Eigenständigkeit nicht zwangsläufig bedeutet, dass man sich völlig unabhängig von der Schule und den Eltern verhalten kann. Es kann beispielsweise sein ´ dass die Schule ein ärztliches Attest verlangt ` um die Krankheitsmeldung zu akzeptieren. Dies gilt ebenfalls für einen einzigen Krankheitstag. Es ist deshalb ratsam – sich über die spezifischen Vorschriften der eigenen Schule zu informieren und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorzulegen.

Es kann auch sein: Dass die Schule die Volljährigkeit eines Schülers möglicherweise nicht sofort anerkennt oder dass es Missverständnisse oder Kommunikationsprobleme gibt. In solchen Fällen ist es wichtig, ruhig und sachlich zu bleiben und auf seine Rechte als Volljähriger hinzuweisen. Man kann der Schule mitteilen – dass man selbstständig und eigenverantwortlich handeln möchte und nicht mehr auf die Bestätigung der Eltern angewiesen ist.

Es ist jedoch ratsam sich vorher mit den Eltern abzusprechen und ihnen von der Krankmeldung zu erzählen. Dies kann dazu beitragen – Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Es ist auch wichtig zu beachten: Dass die Volljährigkeit rechtlich gesehen nicht bedeutet dass man keinerlei Unterstützung von den Eltern benötigt. Wenn die Eltern beispielsweise das Schulgeld bezahlen können sie Einfluss auf die Krankmeldung haben.

Insgesamt ist es wichtig die spezifischen Regeln und Vorschriften der eigenen Schule zu kennen und zu respektieren. Es ist ratsam – sich bei Unklarheiten oder Problemen mit der Schule an die Schulleitung oder das Sekretariat zu wenden und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.






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