Man trinkgeld versteuern
Nein, nach § 3 Nr 51. müssen Trinkgelder, die direkt an dich gerichtet sind, nicht versteuert werden. Wenn sie allerdings an deinen Chef gehen, dann müssen sie versteuert werden.
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Muss man Trinkgeld versteuern wenn ja wieviel
Hab ich noch mal gefunden.
Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, sind in Deutschland gem. § 3 Nr.51 EStG steuerfrei. Dagegen sind „Trinkgelder“, die ein selbständiger Unternehmer von seinen Kunden erhält, Teil des Entgelts für die erbrachte Leistung und sowohl umsatz- wie auch einkommensteuerpflichtig.
ja, Trinkgeld muß versteuert werden; Höhe der Steuer: hängt vom sog. perönlichen Steuersatz ab, mind. 15 % max 42
Muss man Trinkgeld versteuern?
Also Trinkgelder sind nur Steuerpflichtig, wenn du gewerbetreibender bist, gilt also nicht für einfache Angestellte.
Trinkgelder sind rückwirkend seit dem 01. Januar.2002 steuerfrei, wenn sie anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.
Daneben sind Trinkgelder, die außerhalb eines Dienstverhältnisses als bloße Aufmerksamkeit gewährt werden, auch nicht steuerlich relevant.
Im Gegensatz dazu stellen bei Gewerbetreibenden sowie selbstständig Tätigen Trinkgelder steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar.
http://www.banktip.de/steuerlexikon/3513/Trinkgeld.html
Bis 2002 sind Trinkgelder versteuert,auch nachversteuert worden.So um 2000 gab es eine große Aktion unseres Staates,wo er die ganzen Servicekräfte,welche keine Angaben gemact hatten,also die breite Masse,mit mehreren 1000 € nachversteuert.Möchte mich an dieser Stelle bei den Maßgeblichen Persönlichkeiten der SPD/GRünen einmal für diese Aktion "Bedanken,welche wahrlich Maßstäbe an sozialem Verhalten gesetzt hat.
Nr. 51 EStG: Steuerfrei sind Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.
einfach so behalten.würd ich jetz mal sagen
man kann das einfach behalten, noch sind das gewerbliche einnahmen. es ist von dritter seite bezahltes arbeitsentgelt und muss eigentlich für den jeweiligen veranlagungszeitraum erklärt werden.logo unterliegt das der einkommensteuer