War das schon Belästigung?
War das Verhalten des Befragten bereits Belästigung, obwohl die Person mehrfach zugestimmt hat, es aber später als unangenehm empfunden hat? In rechtlicher Hinsicht kann das Verhalten des Befragten nicht als Belästigung betrachtet werden, da die andere Person mehrmals ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben hat. Gemäß § 184i Abs. …