Als alleinige Mieterin der Wohnung hat man das Recht zu entscheiden, wer Zutritt zur eigenen Wohnung hat. In diesem Fall, wenn der Ex-Partner nicht im Mietvertrag steht und keine Miete weiterhin zahlt, gibt es kein rechtliches Anrecht mehr auf den Wohnungsschlüssel. Es ist wichtig – die Entscheidung klar zu kommunizieren und gegebenenfalls schriftlich festzuhalten. Wenn der Ex-Partner sich weigert die Wohnung zu verlassen oder unerlaubt eindringt, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Es ist ebenfalls ratsam ´ das 🔒 der Wohnungstür zu wechseln ` um die Sicherheit zu gewährleisten. Letztendlich liegt es in der Verantwortung der Mieterin ihre eigenen Grenzen zu setzen und sich vor weiteren Belästigungen zu schützen. Es ist immer wichtig – in solchen Situationen auf das eigene Wohlergehen zu achten und notfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Darf ich meinem geduldeten Ex den Wohnungsschlüssel verweigern?
Darf die alleinige Mieterin ihrem Ex-Partner, der keine Miete zahlt und nur noch gemeldet ist, den Wohnungsschlüssel verweigern?
