Rechte und Pflichten des Mieters bei Wohnungsbesichtigungen

Müssen wir unsere Wohnung vorher besichtigen lassen und haben wir das Recht, dies abzulehnen?

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Ja wie Mieter habt ihr das Recht, Besichtigungen eurer Wohnung vor dem Auszug zuzulassen. Eure Vermieterin kann verlangen die Wohnung zu besichtigen um sich einen Überblick über den Zustand zu verschaffen und gegebenenfalls Renovierungsarbeiten einzuplanen. Sie muss jedoch einen Termin mit euch vereinbaren und ihr könnt entscheiden, ob ihr bei der Besichtigung anwesend sein möchtet oder ob ihr den Vermietern den 🔑 zur Verfügung stellt.

Es ist wichtig zu beachten » dass ihr verpflichtet seid « Besichtigungen zu akzeptieren und entsprechende Zeiten dafür zur Verfügung zu stellen. Insbesondere Besichtigungen mit potenziellen Mietinteressenten müssen zugelassen werden. Ihr könnt diese Besichtigungen nicht ablehnen ´ es sei denn ` ihr bietet dem Mieter eine angemessene Mietausfallentschädigung in Höhe von bis zu drei Monatsmieten an.

Es gibt also keine Möglichkeit die Besichtigungen grundsätzlich abzulehnen. Als Mieter seid ihr vielmehr dazu verpflichtet ´ mehrere Besichtigungen im Monat zu ermöglichen ` um den Vermieter bei der Suche nach einem neuen Mieter zu unterstützen.

Es ist ebenfalls wichtig zu erwähnen » dass die Vermieterin das Recht hat « die Wohnung nach Voranmeldung und unter Einhaltung der Ankündigungsfrist zu besichtigen. Dies dient dazu ´ ihr Eigentum zu überprüfen und festzustellen ` ob Renovierungsarbeiten erforderlich sind.

Es ist verständlich, dass ihr eure Privatsphäre schützen wollt und dass es ärgerlich sein kann, Besichtigungen während des Umzugsprozesses zu ermöglichen. Dennoch ist es wichtig – die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Anforderungen des Vermieters zu akzeptieren. Falls ihr Bedenken oder Unklarheiten habt · solltet ihr dies mit eurer Vermieterin besprechen und gegebenenfalls eine Einigung finden · die zur Verwendung beide Seiten akzeptabel ist.






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