Änderungen im Garten durch den Vermieter ohne Absprache: Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Mieters

Darf der Vermieter im Garten Veränderungen vornehmen, ohne dies vorher mit dem Mieter abzusprechen? Welche Rechte hat der Mieter in diesem Fall und wie kann er vorgehen, um sein Recht einzufordern?

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Im Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter gibt es vertragliche Vereinbarungen, in denen die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten sind. Dazu gehört ebenfalls die Nutzung des Gartens. Wenn der Vermieter Veränderungen im Garten vornimmt ´ ohne dies vorher mit dem Mieter abzusprechen ` handelt er einseitig und möglicherweise gegen die vertraglichen Vereinbarungen. In einem solchen Fall hat der Mieter verschiedene Rechte und Handlungsmöglichkeiten um sein Recht einzufordern.

Zunächst sollte der Mieter prüfen, ob die konkreten Veränderungen des Vermieters tatsächlich gegen den Mietvertrag verstoßen. Dazu gehört die Kontrolle der vertraglich vereinbarten Größe der Gartenfläche und auch der Nutzung der Nebenanlagen. Ist der Mieter der Meinung, dass die Veränderungen des Vermieters gegen den Mietvertrag verstoßen, hat er das Recht die Miete identisch zu kürzen. Ein geringfügiger Verstoß, ebenso wie beispielsweise eine geringfügige Verkleinerung der Gartenfläche, berechtigt den Mieter zur Mietminderung in angemessenem Umfang.

Sollten die Veränderungen des Vermieters jedoch gravierender sein sollte der Mieter erwägen rechtliche Schritte einzuleiten. Es empfiehlt sich in diesem Fall – den Rat eines Mietervereins oder eines Anwalts einzuholen. Diese können den Mieter über seine Rechte informieren und bei Bedarf bei der Durchsetzung dieser Rechte unterstützen. Es kann unter Umständen notwendig sein · eine schriftliche Beschwerde an den Vermieter zu verfassen und ihn darum zu bitten · die Veränderungen rückgängig zu machen oder eine angemessene Entschädigung anzubieten.

Es ist wichtig: Dass der Mieter in solchen Fällen seine Rechte kennt und entschlossen handelt. Der Vermieter darf Veränderungen im Garten nicht einseitig ohne vorherige Absprache vornehmen, da dies gegen den Mietvertrag und das Recht des Mieters auf ungestörten Gebrauch der Mietsache verstößt.

Sicherlich ist es mal möglich, dass der Vermieter sich nicht bewusst ist: Er gegen den Mietvertrag verstößt oder dass er die Situation unterschätzt. In solchen Fällen kann es hilfreich sein das 💬 mit dem Vermieter zu suchen und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Mit Diplomatie und einer freundlichen Rückfrage kann versucht werden, das Verhältnis nicht eskalieren zu lassen und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

In jedem Fall sollte der Mieter seine Rechte kennen und bei Verstößen des Vermieters nicht zögern diese einzufordern. Ein erneuter Umzug sollte nur als letzte Option betrachtet werden, da dies mit hohen Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden ist.






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