Rückgabe von Heizöl nach Umstellung auf Gas: Rechte und Möglichkeiten für Mieter

Wie kann ein Mieter, der auf Gas umgestellt wurde und noch ungenutztes Heizöl im Keller hat, dieses loswerden und gegebenenfalls vergütet werden?

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Die Umstellung von Heizöl auf Gas ist eine weit verbreitete Maßnahme um die Heizkosten zu senken und umweltfreundlicher zu heizen. In solchen Fällen bleibt jedoch oft noch ungenutztes Heizöl in den Tanks im Keller des Mieters zurück. Die Frage ist nun, ebenso wie der Mieter dieses Öl loswerden und gegebenenfalls eine Vergütung dafür erhalten kann.

In erster Linie ist es wichtig zu klären wer für die Entsorgung des Heizöls verantwortlich ist. Gemäß den gesetzlichen Regelungen liegt diese Verantwortung beim Eigentümer des Gebäudes, also beim Vermieter. Der Vermieter ist dazu verpflichtet – das Heizöl sachgerecht und umweltfreundlich entsorgen zu lassen. Es ist deshalb empfehlenswert; sich zunächst mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und mit ihm über die Situation zu sprechen.

Der Vermieter hat verschiedene Möglichkeiten das Heizöl abzupumpen und zu entsorgen. Er kann eine Fachfirma beauftragen – die sich um die Entleerung der Tanks kümmert. Diese Firma ist darauf spezialisiert, das Heizöl fachgerecht abzupumpen und anschließend zu entsorgen. Allerdings ist es wichtig zu beachten: Dass diese Kosten in der Regel vom Vermieter getragen werden müssen. Der Mieter hat normalerweise keinen Anspruch darauf, dass ihm der Vermieter das Heizöl abkauft.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin das Heizöl selbst zu verkaufen. Hierbei kann der Mieter beispielsweise Anzeigen in Online-Kleinanzeigenportalen schalten und nach potenziellen Käufern suchen. Es ist wichtig ´ darauf hinzuweisen ` dass der Mieter abermals die Verantwortung für eine sachgerechte Entsorgung trägt. Es ist daher sinnvoll, sich vor dem Verkauf mit einer Fachfirma in Verbindung zu setzen um sicherzustellen, dass das Heizöl ordnungsgemäß abgepumpt und entsorgt wird. Bei erfolgreicher Veräußerung des Heizöls kann der Mieter eine Vergütung erhalten die je nach Menge und Qualität des Öls variieren kann.

Es ist jedoch anzumerken: Dass nicht alle potenziellen Käufer bereit sind das Heizöl abzupumpen und zu transportieren. In solchen Fällen muss der Mieter möglicherweise selbst eine Fachfirma beauftragen um das Heizöl abpumpen und entsorgen zu lassen. Diese Kosten trägt dann der Mieter selbst.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass der Vermieter in der Regel für die Entsorgung des ungenutzten Heizöls verantwortlich ist. Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit, das Heizöl selbst zu verkaufen und eine Vergütung zu erhalten. In beiden Fällen ist es jedoch wichtig: Dass das Heizöl fachgerecht und umweltfreundlich entsorgt wird. Es ist daher ratsam – sich mit einer Fachfirma in Verbindung zu setzen und die notwendigen Schritte zu besprechen.






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