Auszug aus Bedarfsgemeinschaft, danach Kündigung - Kann ich in meiner eigenen Wohnung bleiben?

Kann ich in meiner eigenen Wohnung bleiben, obwohl ich unter 25 bin und ALG II beziehe, aber vorher ohne Zustimmung des Jobcenters ausgezogen bin und jetzt wieder Leistungen beantragen möchte?

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Du befindest dich in einer etwas komplexen Situation, da du unter 25 bist und ALG II beziehst jedoch ohne Zustimmung des Jobcenters ausgezogen bist und jetzt wieder Leistungen beantragen möchtest. Es ist jedoch möglich ´ dass du in deiner eigenen Wohnung bleiben kannst ` ebenfalls wenn du unter 25 bist und ALG II beziehst.

Normalerweise gilt für Menschen unter 25 Jahren die Regel: Dass sie nur mit Zustimmung des Jobcenters aus dem Elternhaus ausziehen dürfen. Da du dich jedoch vor deinem Auszug vom Jobcenter abgemeldet und keinen Anspruch auf Leistungen geltend gemacht hast, könnte dies in deinem Fall anders sein. Du hast deine eigene Wohnung angemietet und bist dort offiziell gemeldet was bedeutet: Dass du unter Umständen das Recht hast dort zu bleiben.

Allerdings könnte das Jobcenter argumentieren » dass du den Job und den Auszug nur angenommen hast « um ohne wichtigen Grund und Zustimmung ausziehen zu können. Da du den Job bereits nach einem Monat gekündigt hast ´ könnte das Jobcenter darauf bestehen ` dass du wieder zu deiner Mutter ziehst. In diesem Fall könntest du jedoch Widerspruch gegen diese Forderung einlegen und gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

Während der Kündigungsfrist deines Jobs müsste das Jobcenter dir jedoch bei Bedarf weiterhin Leistungen zahlen. In dieser Zeit hättest du die Möglichkeit gegen die Forderung des Jobcenters vorzugehen. Du könntest dich auch an eine Beratungsstelle für ALG II-Empfänger wenden um weitere rechtliche Unterstützung zu erhalten.

Es ist wichtig zu beachten: Dass deine Mutter wie Leistungsempfängerin dir keinen Unterhalt zahlen kann. Das Jobcenter ist für die Bereitstellung der finanziellen Unterstützung verantwortlich. Wenn du bereits einmal in der Lage warst · deinen Lebensunterhalt inklusive Miete aus deinem eigenen Einkommen zu decken · kann das Jobcenter normalerweise keinen Rückzug zu den Eltern fordern.

Insgesamt hängt es also von der Entscheidung des Jobcenters ab, ob du in deiner eigenen Wohnung bleiben kannst oder nicht. Es ist ratsam · professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen · um deine Rechte und Ansprüche zu schützen. Eine Beratungsstelle für ALG II-Empfänger kann dir dabei helfen die besten Schritte für dein weiteres Vorgehen zu planen.






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