Zeugenaussage des Mitbewohners in einem Rechtsstreit

Kann der Mitbewohner die Aussage als Zeuge verweigern, wenn er noch in der Wohnung wohnt?

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Nein der Mitbewohner kann die Aussage nicht einfach verweigern. Wenn er als Zeuge benannt wird – muss er vor Gericht aussagen. Selbst wenn er noch in der Wohnung wohnt und Stress mit dem Vermieter vermeiden möchte ´ hat er keine rechtliche Grundlage ` die Aussage zu verweigern. Ein Zeuge kann sich zwar vor Gericht selbst nicht belasten jedoch er muss grundsätzlich alle relevanten Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Sollte er sich trotzdem weigern, kann er sanktioniert werden, einschließlich Erzwingungshaft.

In dem Klageverfahren geht es darum ob Schäden in der Wohnung vor oder nach dem Auszug entstanden sind und wer dafür haftbar ist. Dein Mitbewohner ´ der dort gelebt hat ` könnte wichtige Informationen zur Situation liefern. Auch wenn er bestimmte Antworten vermeiden kann muss er grundsätzlich zur Klärung des Sachverhalts beitragen.

Also, es sieht so aus wie müsste dein Mitbewohner sich trotz seines Unwillens zur Zeugenaussage bereit erklären um dir in diesem Rechtsstreit zu helfen. Es ist zwar verständlich, dass er keinen Ärger mit dem Vermieter will, aber in diesem Fall hat er eine rechtliche Verpflichtung die er nicht ignorieren kann. Vielleicht könnt ihr gemeinsam eine Lösung erarbeiten die zur Verwendung beide Seiten akzeptabel ist.






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