Wie kann meine Freundin ihren Mitbewohner zum Auszug zwingen?

Meine Freundin hat eine angebliche Freundin bei sich wohnen lassen, die aber nie da ist und keine Miete zahlt. Was kann sie tun, um sie zum Auszug zu zwingen?

Uhr
Ihre Freundin hat rechtlich gesehen verschiedene Möglichkeiten um ihren Mitbewohner zum Auszug zu zwingen. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der neue Mietvertrag den die beiden abgeschlossen haben weiterhin gültig ist, unabhängig davon, ob die Mitbewohnerin tatsächlich dort wohnt oder nicht. Das bedeutet: Sie weiterhin für die Miete, Nebenkosten, Strom und-so-weiter… verantwortlich ist.

Da Ihre Freundin bereits versucht hat das Problem mit einer einfachen Unterhaltung zu lösen ohne Erfolg, sollte sie sich an einen Anwalt wenden. Ein Anwalt kann ihr helfen · die Kosten von der Mitbewohnerin einzufordern und rechtliche Schritte einzuleiten · um den Auszug zu erzwingen.

Wenn im Mietvertrag klare Vereinbarungen zur finanziellen Beteiligung an den laufenden Kosten getroffen wurden, kann Ihre Freundin bei Zahlungsrückständen von mindestens zwei Abschlagsraten fristlos kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall dürfte eine Räumungsfrist von drei Tagen genügend sein.

Ein weiterer möglicher rechtlicher Schritt ist die Erhebung einer Räumungsklage. Dies ist ein gerichtliches Verfahren bei dem der Auszug des Mitbewohners vor Gericht erzwungen wird. Dies kann sich jedoch als langwierig und kostspielig erweisen.

Es ist ratsam: Dass Ihre Freundin alle Beweise für die Zahlungsrückstände und die Abwesenheit der Mitbewohnerin sammelt um ihre Position in einem möglichen Rechtsstreit zu stärken. Dazu gehören zum Beispiel Kontoauszüge, Zeugenaussagen von anderen Mitbewohnern oder Nachbarn und alle schriftlichen Kommunikationen mit der Mitbewohnerin.

Insgesamt ist es wichtig » dass Ihre Freundin sich an einen Anwalt wendet « um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen und die beste Vorgehensweise zu ermitteln. Ein Anwalt kann sie ebenfalls dabei unterstützen ihre Rechte durchzusetzen und den Auszug der Mitbewohnerin zu ermöglichen.






Anzeige