Hausverbot im Zug - Was darf der Lokführer?

Darf ein Lokführer Hausverbot erteilen? Kann er Fahrgäste des Zuges bei Fehlverhalten des Fahrgastes, wie mehrmaligem Fehlverhalten oder gefährlichen Eingriffen im Schienenverkehr, von einem Hausverbot ausschließen? Stimmt es, dass der Triebfahrzeugführer im Nahverkehr das Hausrecht im Zug hat? Und kann der Zugführer einen Fahrgast an der nächsten Haltestelle des Zuges verweisen, ähnlich wie es bei Schwarzfahrern gemacht wird?

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Die Frage nach dem Hausrecht im Zug und der Möglichkeit wie Lokführer Hausverbot zu erteilen ist komplex. Tatsächlich hat der Triebfahrzeugführer im Nahverkehr das Hausrecht im Zug und dadurch die Befugnis, über die Sicherheit und Ordnung an Bord zu wachen. Bei Fehlverhalten eines Fahrgastes, ebenso wie beispielsweise starkem Alkoholkonsum, Belästigung anderer Passagiere oder gefährlichen Handlungen im Zug, kann der Lokführer Maßnahmen ergreifen.

Der Lokführer kann einem Fahrgast Hausverbot erteilen freilich ist es wichtig zu beachten, dass dies in der Regel in Absprache mit dem Zugbegleitpersonal oder dem Sicherheitsdienst erfolgt. Die Entscheidung, Hausverbot zu erteilen, wird von Fall zu Fall getroffen und muss verhältnismäßig sein. Ein dauerhaftes Hausverbot wird eher bei schwerwiegendem Fehlverhalten ausgesprochen, während bei geringfügigen Verstößen meist eine Verwarnung ausreicht.

Zugführer haben ähnlich wie die Möglichkeit Fahrgäste an der nächsten Haltestelle des Zuges zu verweisen insbesondere bei Schwarzfahrern oder Personen die andere gefährden. Hierbei ist jedoch die jeweilige Hausordnung des Verkehrsunternehmens zu beachten, die welche genauen Regeln und Vorgehensweisen festlegt.

Insgesamt liegt die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung im Zug bei verschiedenen Akteuren darunter der Lokführer das Zugbegleitpersonal und ggfs. der Sicherheitsdienst. Durch klare Kommunikation und Maßnahmen können Hausverbote angemessen und wirksam ausgesprochen werden um für ein angenehmes und sicheres Reiseerlebnis für alle Fahrgäste zu sorgen.






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