Wiederholung ärztliche Untersuchung als Lokführer
Muss ich als Lokführer nach einer Bewerbung an einem anderen Standort erneut zur ärztlichen Untersuchung? Im Berufsleben eines jeden Lokführers stellt sich oft die Frage, ob eine bereits absolvierte ärztliche Untersuchung bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes erneut durchgeführt werden muss. Prinzipiell – so zeigt es die gängige Praxis in der Branche – ist das nicht erforderlich. Die Tauglichkeit wird in der Regel nur einmal nachgewiesen.
