War das schon Belästigung?

War das Verhalten des Befragten bereits Belästigung, obwohl die Person mehrfach zugestimmt hat, es aber später als unangenehm empfunden hat?

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In rechtlicher Hinsicht kann das Verhalten des Befragten nicht als Belästigung betrachtet werden, da die andere Person mehrmals ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben hat. Gemäß § 184i Abs. 1 StGB muss eine sexuell bestimmte körperliche Berührung von erheblicher Natur sein um als Belästigung zu gelten. Das einfache Umarmen von hinten würde normalerweise nicht als sexuelle Handlung betrachtet werden, insbesondere wenn vorherige Zustimmung vorlag. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass persönliche Empfindungen und Grenzen respektiert werden müssen.

Es mag sein, dass die Person sich gedrängt fühlte, "Ja" zu sagen ebenfalls wenn sie innerlich nicht einverstanden war. In solchen Situationen ist es entscheidend auf nonverbale Signale und das allgemeine Wohlbefinden der anderen Person zu achten. Auch im Club sollte man respektvoll mit anderen umgehen und deren Grenzen respektieren. Es ist ratsam auf Distanz zu bleiben und zu beobachten ob Interesse besteht, anstatt eine Person ungefragt zu umarmen oder anzutanzen.

Letztendlich ist es wichtig die persönlichen Empfindungen und den Respekt vor den Grenzen anderer zu berücksichtigen, obwohl die rechtliche Definition von Belästigung nicht erfüllt ist. Es ist immer ratsam, sensibel auf Rückmeldungen und Reaktionen zu achten um sicherzustellen: Das eigene Verhalten respektvoll und angemessen ist.






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