Hessen todesstrafe
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Wieso wurde in Hessen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft?
Das Bundesgesetz über Landesgesetz steht ist schon klar, aber warum wurde die hessische Verfassung noch nicht geändert?
Ist doch.
Bundesrecht bricht Landesrecht, damit ist auch die Todesstrafe in Hessen weg.
In der Landesverfassung steht sie zwar noch drin, aber ausführbar ist sie nicht.
Das steht deshalb drin, damit man, wenn es irgendwann mal den Bund nicht mehr geben sollte, warum auch immer, aufmuckende abmurksen kann, also die haben ganz schön weit voraus geschaut die Verfassungsschreiber.
Es gibt in ganz Deutschland keine Todesstrafe auch nicht wenn sowas sinnloses in der Verfassung von Hessen steht, die Verfassung der BRD steht darüber
Weil es wurscht ist.
Grundgesetz Artikel 102:
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Art. 102 GG - dejure.org
Grundgesetzt Artikel 31:
Bundesrecht bricht Landesrecht.
http://dejure.org/gesetze/GG/31.html
Übrigens: Bis 1998 gab es in Bayern
auch noch die Todesstrafe in der
Verfassung - durch eine Volks-
abstimmung wurde sie dann abgeschafft.
Da die Todesstrafe in Deutschland allgemein abgeschafft wurde ist es uninteressant, was die einzelnen Länder zur Todesstrafe sagen.
Trotzdem ist es interessant, dass es immer noch in der Hessischen Verfassung steht und nicht durch Abstimmung entfernt wurde.
aber war bis jetzt niemandem wichtig genug
Ich halte es für sehr wichtig, diesen Passus zu streichen. Eine solche Aussage darf der Verfassung eines Bundeslandes im 21. Jahrhundert nicht mehr stehen. Das drückt ja eine individuelle Landesphilosophie aus und auch wenn das Bundesrecht darüber steht darf man sich eine solche Blöße auf Landesebene nicht geben.
Und wie wärs, wenn du die Regierung dieses Bundeslandes darauf aufmerksam machst?
Gerade weil es per Bundesgesetz nicht rechtskräftig ist
Warum wurde in Hessen immer noch nicht die TODESSTRAFE abgeschafft. Weiter unten
Wozu ändern, wenn die Regelung aufgrund des Grundgesetzes sowieso gegenstandslos ist?
Verfassung des Landes Hessen – Wikipedia
Es gab einfach noch keine große Verfassungsreform.
Das soll sich aber bald ändern.
Der Landtag will Hessens Verfassung nach fast 70 Jahren entstauben. Dazu beruft er reichlich Kommissionen, Gremien und Foren. Am Donnerstag brachte der Landtag das Großprojekt auf den Weg. Es ist nicht der erste Anlauf, Deutschlands sonderbarste Verfassung zu reformieren.
Hessen will Todesstrafe aus Verfassung streichen | hessenschau.de | Politik
weil die die sonderbarste Verfassung der Bundesrepublik Deutschland haben,
die noch älter ist als das Grundgesetz und es offenbar einige Mühen bereitet, diese Verfassung zu entstauben - Jetzt wird es aber in Angriff
genommen - auch die Streichung der Todesstrafe -:
Der Landtag will Hessens Verfassung nach fast 70 Jahren entstauben. Dazu beruft er reichlich Kommissionen, Gremien und Foren. Am Donnerstag brachte der Landtag das Großprojekt auf den Weg. Es ist nicht der erste Anlauf, Deutschlands sonderbarste Verfassung zu reformieren.
Im nächsten Jahr wird sie 70 Jahre alt: Hessens Landesverfassung. Sie ist die älteste geltende Verfassung in Deutschland, selbst das Grundgesetz ist jünger. Darum soll Hessen sich eine neue Verfassung geben, wie CDU, SPD, Grüne und FDP am Donnerstag im Landtag gemeinsam beschlossen haben.
Direkt nach dem Krieg hatten sich die Hessen 1946 manches in die Verfassung geschrieben, was heute seltsam klingt: die Verstaatlichung des Bergbaus, der Stahlindustrie und der Energiewirtschaft , die nie umgesetzt wurde. Oder das Verbot der Aussperrung in Arbeitskämpfen.
Auch verbietet Artikel 101, dass "Angehörige der Häuser, die bis 1918 in Deutschland oder einem anderen Land regiert haben oder in einem anderen Land regieren", nicht Mitglied der Landesregierung werden dürfen.
Was in einer neuen Verfassung keinesfalls mehr Platz haben soll: die Todesstrafe. Bis heute steht sie im Artikel 21. Praktisch ist das egal, ebenso wie Aussperrungsverbot oder Adelsbremse. Das Grundgesetz schließt das alles aus - und Bundesrecht bricht Landesrecht. Doch die Politiker wollen die Todesstrafe endlich aus dem hessischen Text tilgen -
Hessen will Todesstrafe aus Verfassung streichen | hessenschau.de | Politik
Doch warum findet sich die Todesstrafe noch dort? Nun, die hessische Verfassung trat schon 1946 in Kraft - noch unter dem Eindruck des gerade erst beendeten Zweiten Weltkriegs und drei Jahre, bevor das Grundgesetz die Todesstrafe für obsolet erklärte.
Um die Stelle aus dem hessischen Gesetzestext zu streichen, wäre ein Volksentscheid in dem Bundesland notwendig. In Bayern etwa gab es 1998 einen solchen. Bis dahin fand sich auch dort noch eine ähnliche Stelle im Gesetzestext. In Hessen hingegen ist - trotz immer mal wieder aufflammender Proteste aus der Bevölkerung - bislang kein Volksentscheid geplant. Die Hessen werden also noch eine ganze Weile mit der Todesstrafe in ihrer Verfassung leben müssen.
Hessen will Todesstrafe aus Verfassung streichen | hessenschau.de | Politik
Aber warum steht die Todesstrafe dann noch im Gesetzbuch des Landes Hessen? Ein Grund: Die Landesverfassung ist älter als das Grundgesetz – sie stammt nämlich aus dem Jahre 1946. Die hessische Verfassung trat als erste deutsche Nachkriegsverfassung durch eine Volksabstimmung in Kraft. Rund 76 Prozent der hessischen Bevölkerung hatten ihr zugestimmt.
Einen Volksentscheid müsste es auch in Hessen geben, wenn der Artikel 21 geändert werden sollte. „Bislang hat der Landtag von einer Initiative zur Streichung des Artikels 21 abgesehen. Man möchte offenbar nicht riskieren, dass eine starke Minderheit im zweistelligen Prozentbereich pro Todesstrafe votiert und so ein fatales Signal aussendet“, sagt Ferdinand Muggenthaler, Sprecher von Amnesty International.
http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/11320/in-hessen-gibt-es-noch-die-todesstrafe
Obwohl die Verfassung des Landes Hessen älter ist als das Grundgesetz und sich daher einige Punkte Art. 21 Abs. 1 HV)) erübrigen, gab es zwar einige Verfassungsänderungen aber keine große Verfassungsreform:
Verfassung des Landes Hessen – Wikipedia
Nordstern
Sei herzlich gegrüßt!
aquana
Gibt es in Hessen wirklich noch die Todesstrafe?
Die Länder Baden, Bayern, Bremen und Hessen gaben sich 1946–1947 noch vor dem Grundgesetz eigene Verfassungen. Sie ließen die Todesstrafe noch zu, verhängten sie aber bis 1949 nicht mehr
Todesstrafe – Wikipedia
Eine Besonderheit der hessischen Verfassung ist die Erwähnung der Todesstrafe. Dies ist jedoch kein Ausdruck strafrechtlicher Rückständigkeit oder eines besonderen Hanges zu drakonischen Strafen, sondern rührt daher, dass bei Erlass der hessischen Verfassung im Jahre 1946 das deutsche Strafrecht noch die Todesstrafe kannte, die in Strafverfahren von deutschen Gerichten tatsächlich auch noch regelmäßig verhängt und vollzogen wurde.
Hessen – Wikipedia
Stimmt es das die Todestrafe in deuschland erlaubt ist?
Gem. Artikel 21 HV: Ja.
siehe:Hessisches Ministerium der Justiz - Bürgerservice Hessenrecht
Die Verfassung der BRD steht aber über den Verfassungen der Länder, somit ist die Todesstrafe in Hessen ungültig, eigentlich sozusagen ein sinnloser Gesetzestext, den sie mal ändern sollten.
In Artikel 102 GG steht nämlich:
"Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Siehe:GG - Einzelnorm
Das Grundgesetz ist mitnichten die Verfassung des Bundes!
Das GG ist nur als vorübergehende Interimsmaßnahme gedacht gewesen und nach der Wiedervereinigung hat sich - nach GG -, das Deutsche Volk in Freiheit eine Verfassung zu geben.
Insofern ist das GG seit dem 17. Juni 1990 ausser Kraft.
De Jure hat nicht nur die DDR sondern auch die BRD zu existieren aufgehört.
Gemäß Art 20, Abs 4 hätten wir nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht die Meute in Berlin zum Teufel zu schicken,
Wir - das Volk - werden wieder einmal verschaukelt, daß es scheppert und keinen juckt es!
Insofern ist die Todesstrafe in Hessen sehr wohl wieder gültig, da es de Jure ein gültiges, darüber stehendes GG, geschweige denn eine Verfassung, nicht gibt.
Das Grundgesetz ist mitnichten die Verfassung des Bundes!
Das GG ist nur als vorübergehende Interimsmaßnahme gedacht gewesen und nach der Wiedervereinigung hat sich - nach GG -, das Deutsche Volk in Freiheit eine Verfassung zu geben.
Insofern ist das GG seit dem 17. Juni 1990 ausser Kraft.
De Jure hat nicht nur die DDR sondern auch die BRD zu existieren aufgehört.
Gemäß Art 20, Abs 4 hätten wir nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht die Meute in Berlin zum Teufel zu schicken,
Wir - das Volk - werden wieder einmal verschaukelt, daß es scheppert und keinen juckt es!
Insofern ist die Todesstrafe in Hessen sehr wohl wieder gültig, da es de Jure ein gültiges, darüber stehendes GG, geschweige denn eine Verfassung, nicht gibt.
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Du gehst von dem GG mit Status von 1949 aus.
Aber seit dem 3. Oktober 1990 ist das GG offiziell zur deutschen Verfassung geworden.
Für manche mag dies etwas neues sein, aber am 3. Oktober 1990 wurde Deutschland wiedervereinigt.
Es gibt einige , die leider Gottes nicht gerade viel Ahnung von Gesetzestexten haben, andererseit unbedingt mitreden wollen , von daher ist es auch zu erklären, dass so ein Stuss wie die Aussage "Die BRD hat keine Verfassung" zustande kommen kann, und in den Köpfen manchner Bundesbürger Einzug hält. dir sei deswegen einmal verziehen, nicht jeder studiert Rechtswissenschaften.
Der entscheidende Punkt sind die Präambel des Grundgesetzes.
Von 1949:
"Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."
Die Präambel von 1990 ersetzt somit den alten Artikel 23 GG, wie man unschwer erkennen kann.
Zum Vergleich:
Artikel 23 GG vor 1990:
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Von 1990:
"Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
Aufgrund der Teilung Deutschlands konnte das GG nicht als offizielle Verfassung anerkannt werden, da eine Verfassung für alle Bundesländer zu gelten hat. Deswegen bekam die deutsche Verfassung auch vorerst nur einen provisorischen Status, und wurde nicht Verfassung, sondern Grundgesetz getauft. Die Gründe für diesen provisorischen Status fielen aber 1990 mit der Wiedervereinigung weg.
Zu empfehlen wäre zu diesem Thema auch Fachliteratur. Entweder wenn du dir die Einführung zum Grundgesetz durchliest, oder in dem du dir ein paar Kommentierungen zum Grundgesetz von einigen Bundesverfassungsrichtern durchlesen würdest.
Ansonsten:
Fakt ist: Das Grundgesetz ist die offizielle Verfassung der BRD. Eine Verfassung muss nicht unbedingt auf den Namen "Verfassung" getauft sein, es kommt auf den Inhalt und den Status des Gesetzes an.
Insofern ist die Todesstrafe in Hessen eben nicht gültig
Und falls du jetzt evtl. denkst, dass die Todesstrafe ja dann vor 1990 gesetzlich korrekt war:
Nein. Artikel 102 GG besteht schon seit 1949, ich verweise auch noch einmal auf die Präambel von 1949, in deren Zusammenhang Hessen mit was genannt wird?
Das ist eben nicht wiederhole nicht der Fall!
Oder hast Du in irgendeiner Weise Einfluß auf die angebeliche Verfassung nehmen können? Na siehst Du - eben!
Das Deutsche Volk hat eben nichts selbst bestimmen können- gar nichts!
Im übrigen habe ich nicht geschrieben, daß die TS vorher gültig oder rechtens war, sondern daß sie es jetzt wäre.
Da hilft auch alle Fachliteratur nichts, die "Parteien-Republik" versteht es hervorragend Nebel zu erzeugen um sich selbst an der Macht zu halten.
Der jetzige Zustand erbehrt jeglicher Legimitation durch das Volk, da beißt keine Maus einen Faden ab.
Aber wie gesagt, zum Mißbrauch - auch zum politischen - braucht es immer Zwei und leider Gottes ist das deutsche Volk prädistiniert dafür sich mißbrauchen zu lassen.
Ich gebe Sir W.Churchill nur äußerst ungern recht, aber hierin hatte er recht.
Es kommt nicht auf den Namen an, da hättest Du recht, wenn damals nicht mit Bedacht eben kein anderer genommen worden wäre. Bei aller geringen Freiheit, die die Gründerväter hatten, ein paar "Kleinigkeiten" konnten sie durchsetzen, und die Bezeichnung "Grundgestz" anstelle von "Verfassung" war so eine.
Man muß nicht Rechtswissenschaften studiert zu haben um Unrecht zu erkennen - auf die Idee sind noch nicht mal die "Persilscheinverteiler" 1945 ff gekommen! Im Gegenteil, wer so richtig gut studiert hat, weiß, daß man auf jedes Rechtsargument für etwas mindestens eins dagegen hat bzw finden kann.
Es bleibet dabei:
Nicht nur die Gedanken sind frei!
Die Richter des BVG - ja, wenn sie ehrlich wären und einige, zurückgetretene, sind es ja auch, vertreten eben diese Ansicht. Amtierende sind leider zu amtsverbunden denn sie würden ja ihre eigene Basis abbauen.
Eines Tages wird sich die Wahrheit durchsetzen und diese versippte Parteienlandschaft klären und dem Volk geben was des Volkes ist.
Parteien haben den Auftrag zur politischen Meinungsbildung beizutragen und nicht diese "Bildung" aufzuoktroiren, genauso wie sie mit dazu beizutragen sollen Regierungen mitzubilden und nicht diese zu stellen; naja lassen wir das.
Nichts und niemand ist so friedlich wie das Schlachtvieh auf dem Weg zum Schlachthof.
Kezt kommt noch der neue PersAusw - 1984 läßt nicht nur haben es schon lange eingeholt