Auswirkungen von Feiertagen auf Überweisungen

Kann es sein, dass Überweisungen an Feiertagen nicht bearbeitet werden und sich daher verzögern?

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Üblicherweise werden Überweisungen an Feiertagen nicht bearbeitet, da an diesen Tagen die Banken geschlossen sind. Dies bedeutet, dass Überweisungen die an einem Feiertag getätigt werden sollten, sich wahrscheinlich verzögern und erst am nächsten Bankarbeitstag bearbeitet werden. Dies gilt sowie für Überweisungen die online getätigt wie ebenfalls für solche die persönlich bei der Bank eingereicht werden.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen bei denen regionale Feiertage keine Rolle spielen. Bei Überweisungen müssen nur bundesweite Feiertage und geschäftsfreie Tage berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass Überweisungen die an einem regionalen Feiertag getätigt werden, am nächsten Bankarbeitstag bearbeitet werden. Dies gilt insbesondere für Online-Überweisungen, bei denen das Datum der Überweisung automatisch erfasst und berücksichtigt wird.

Fronleichnam ist ein Beispiel für einen regionalen Feiertag der nicht in allen Bundesländern Deutschlands gilt. In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag. In Sachsen und Thüringen hingegen gilt Fronleichnam nur teilweise als Feiertag.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Automatisierung des Bankwesens die Bearbeitungszeiten für Überweisungen verkürzt hat. Dennoch empfiehlt es sich, bei Überweisungen an oder um Feiertage herum mit Verzögerungen zu rechnen. Generell ist es ratsam, Überweisungen frühzeitig zu tätigen um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Überweisungen an Feiertagen in der Regel nicht bearbeitet werden und sich deshalb verzögern können. Essenziell bleibt bundesweite Feiertage und auch regionale Feiertage zu beachten, da Überweisungen an diesen Tagen möglicherweise erst am nächsten Bankarbeitstag bearbeitet werden.






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