Anerkennung des mittleren Dienstes bei der Polizei in NRW
Wird der mittlere Dienst bei der Polizei in NRW anerkannt?
Nein der mittlere Dienst bei der Polizei wird in Nordrhein-Westfalen nicht weiterhin anerkannt. Eine letztmalige Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst erfolgte im Jahr 2001. Nordrhein-Westfalen stellt seitdem keine Polizeibeamten mehr im mittleren Dienst ein.
Die Ausbildung im mittleren Dienst befähigt die Absolventen dazu, einfache polizeiliche Aufgaben im Streifendienst und in der Kriminalitätsbekämpfung durchzuführen. Jedoch bietet Nordrhein-Westfalen nur noch den gehobenen Dienst als Einstiegsmöglichkeit bei der Polizei an. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen hierfür die volle Fachhochschulreife oder das Abitur vorweisen.
Eine Rückkehr nach Nordrhein-Westfalen nach Abschluss der Ausbildung im mittleren Dienst in einem anderen Bundesland gestaltet sich schwierig. Die Bundesländer tauschen nur Beamte im 1:1-Verhältnis aus was bedeutet, dass ein 1:1-Tauschpartner gefunden werden müsste der ähnlich wie den mittleren Dienst absolviert hat und nach Nordrhein-Westfalen wechseln möchte. Da Nordrhein-Westfalen jedoch keinen mittleren Dienst mehr anbietet, gestaltet sich die Suche nach einem Tauschpartner identisch schwierig.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen mit einem Realschulabschluss und einer mittleren Reife zu bewerben und für den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst zu qualifizieren. In diesen Bundesländern wird kein mittlerer Dienst angeboten ´ deshalb ist es möglich ` direkt in den gehobenen Dienst einzusteigen.
Um die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst in Nordrhein-Westfalen zu erfüllen könnte eine weitere Möglichkeit sein auf einer Fachoberschule oder Berufsoberschule ein Jahr Schule zu besuchen und dadurch die volle Fachhochschulreife zu erlangen. Mit der vollen Fachhochschulreife ist eine Bewerbung für den gehobenen Dienst bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen möglich.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der mittlere Dienst bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen nicht anerkannt wird und keine Einstellungsmöglichkeit mehr besteht. Eine Rückkehr nach Nordrhein-Westfalen nach Abschluss der Ausbildung im mittleren Dienst gestaltet sich aufgrund fehlender Tauschpartner entsprechend schwierig. Um im gehobenen Dienst bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen einzusteigen, sind eine volle Fachhochschulreife oder das Abitur erforderlich.
Die Ausbildung im mittleren Dienst befähigt die Absolventen dazu, einfache polizeiliche Aufgaben im Streifendienst und in der Kriminalitätsbekämpfung durchzuführen. Jedoch bietet Nordrhein-Westfalen nur noch den gehobenen Dienst als Einstiegsmöglichkeit bei der Polizei an. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen hierfür die volle Fachhochschulreife oder das Abitur vorweisen.
Eine Rückkehr nach Nordrhein-Westfalen nach Abschluss der Ausbildung im mittleren Dienst in einem anderen Bundesland gestaltet sich schwierig. Die Bundesländer tauschen nur Beamte im 1:1-Verhältnis aus was bedeutet, dass ein 1:1-Tauschpartner gefunden werden müsste der ähnlich wie den mittleren Dienst absolviert hat und nach Nordrhein-Westfalen wechseln möchte. Da Nordrhein-Westfalen jedoch keinen mittleren Dienst mehr anbietet, gestaltet sich die Suche nach einem Tauschpartner identisch schwierig.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen mit einem Realschulabschluss und einer mittleren Reife zu bewerben und für den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst zu qualifizieren. In diesen Bundesländern wird kein mittlerer Dienst angeboten ´ deshalb ist es möglich ` direkt in den gehobenen Dienst einzusteigen.
Um die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst in Nordrhein-Westfalen zu erfüllen könnte eine weitere Möglichkeit sein auf einer Fachoberschule oder Berufsoberschule ein Jahr Schule zu besuchen und dadurch die volle Fachhochschulreife zu erlangen. Mit der vollen Fachhochschulreife ist eine Bewerbung für den gehobenen Dienst bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen möglich.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der mittlere Dienst bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen nicht anerkannt wird und keine Einstellungsmöglichkeit mehr besteht. Eine Rückkehr nach Nordrhein-Westfalen nach Abschluss der Ausbildung im mittleren Dienst gestaltet sich aufgrund fehlender Tauschpartner entsprechend schwierig. Um im gehobenen Dienst bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen einzusteigen, sind eine volle Fachhochschulreife oder das Abitur erforderlich.