Lagerfeuerregeln in Hessen

Wie groß darf ein Feuer in Hessen ohne Anmeldung sein?

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In Hessen gelten bestimmte Regeln für das Entfachen von Feuern, insbesondere im Wald oder in dessen Nähe. Laut dem Hessischen Waldgesetz ist es beispielsweise innerhalb von weniger als 100 Metern vom Waldrand nur mit Genehmigung der Forstbehörde erlaubt, 🔥 anzuzünden oder offenes Licht zu verwenden. Auch das Werfen von brennenden Gegenständen ist verboten. Es ist wichtig die Umgebung zu schützen und niemanden zu belästigen, sei es durch Rauch oder andere Unannehmlichkeiten. Auch wenn es verlockend ist ´ einfach ein Feuer zu machen ` sollte man zumindest die grundlegenden Regeln beachten.

Es wird empfohlen vorher beim zuständigen Ordnungsamt nachzufragen ob eine Genehmigung erforderlich ist. Eine Anzeige beim Ordnungsamt oder Brandschutzamt mindestens zwei Werktage vorher für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen oder das Entfachen von Lagerfeuern ist Pflicht. Beim Feuermachen sollte darauf geachtet werden: Dass die Umgebung nicht gefährdet wird und dass das Feuer kontrolliert bleibt. Es ist ratsam, das Feuer auf Steinen oder einem gepflasterten Bereich anzuzünden um mögliche Brände zu vermeiden. Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen bevor man sich dem Vergnügen hingibt. Denke also immer zuerst nach ob es eine kluge Entscheidung ist ein Feuer zu entfachen und handle verantwortungsbewusst.






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