Wie ist rechtslage ruhestörung

Es geht z.B. um einen Mehrfamilienhaus, und zwar um sowohl den Larm der in dem Haus versursacht wird, als auch in einem anderen Haus, das in der Nähe ist und stört. Und ich habe mehrere Fragen. Eine Ruhestörung ab wieviel und bis wieviel Uhr nachts kann polizeilich angezeigt werden? Und was gehört zur Ruhestörungen, die auch tagsüber angezeigt werden können? Würde ich in der folgenden Situation bestraft. Jemand mach Larm, ich rufe die Polizei , die kommt, aber der Nachbar hat z.B. Musik vor 2 Minuten ausgeschaltet und Polizei kann also nichts feststellen, als ob immer so leise gewesen wäre.

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Wie ist die Rechtslage bezüglich der Ruhestörung

Ständige Ruhestörungen würde ich irgendwann auch nicht mehr akzeptieren. Die Ruhezeiten dienen der Erholung und Regeneration, Lärm und permanter Krach können krank machen.
Jede Gemeinde bzw. Stadt hat eine Verordnung, wo Ruhezeiten usw. geregelt sind.
Allgemein sind die Ruhezeiten täglich ab 22 Uhr bis werktags um 06.00 h bzw. sonn-/feiertags bis 08.00 h. An Sonn- und Feiertagen ist privater Lärm ganztags untersagt, auch besondere lärmintensive Tätigkeiten wie Rasenmähen, Sägen usw. von Privat dürfen nur zu bestimmten Zeiten ausgeführt werden. In vielen Gemeinden gibt sogar eine Mittagsruhe.
Die Schwierigkeit bei Lärmbelästigung ist:
- herauszufinden, woher der/wer den Lärm macht,
- Zeugen bzw. weitere Geschädigten zu bekommen ,
- uneinsichtige laute Mitmenschen, die meist in Gesellschaft und Alkoholeinfluss gar nicht merken, dass andere Mitmenschen vielleicht krank sind oder auch am Wochenende arbeiten müssen
Am besten: Sich mit anderen zusammenschließen und den Ruhestörer auf den Lärm aufmerksam machen. Evtl. Krach aufnehmen incl. Uhrzeit. Schlimmstenfalls Ordnungsamt oder Polizei benachrichtigen, die können sogar im Notfall die Musikanlage mitnehmen.
Die Polizeit kann auch nicht mehr machen, als zu sagen, dass derjenige das Radio abstellen soll. Meist ist es einfacher, das mit dem Nachbarn direkt zu klären. Die Polizei hat auch Wichtigeres zu tun, als ständig für genervte Nachbarn unterwegs zu sein.
Ruhestörungen sind Ordnungswidrigkeiten. Im häufigen Wiederholungsfall wird evtl. ein Bußgeld verhängt.
Am wirksamsten ist immer noch gute Nachbarschaftspflege und etwas Toleranz.
Manchmal könnte ich aber meine Nachbarn würgen, genau zur Mittagszeit wird die Hecke geschnitten, der Rasen gemäht usw. carpe diem
Ja, und sie tun es nie zugleich! Ist der eine fertig, fängt der nächste an.
Im Zweifelsfall hilft einfach nur Ausziehen und ein angenehmeres Wohnumfeld suchen, das eine höhere Lebensqualität bietet.
Ruhestörung ist alles was den Frieden eines anderen Menschen stört, auf die Lautstärke bezogen, Ausnahme: Kinderlärm. carpe diem
Für Lärmschutz existieren folgende Sanktionsnormen:
* § 117 OWiG - Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. § 117 OWiG ist gegenüber anderen Vorschriften subsidiär.
* Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder
Ruhestörung – Wikipedia