Rechnung vom Friseur wegen nicht abgesagtem Termin - Muss ich zahlen?
Bin ich verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen, wenn ich meinen Termin beim Friseur vergessen habe abzusagen?
Rechtlich gesehen kann der Friseur seine Ausfallkosten geltend machen, wenn er dich vorher über die Stornierungsbedingungen informiert hat. Allerdings ist dies in der Praxis eher unwahrscheinlich. Termine die telefonisch, per E-Mail oder persönlich vereinbart wurden sind verbindlich und sollten abgesagt werden wenn sie nicht eingehalten werden können. Dies gilt für Dienstleistungsverträge zu denen ebenfalls Friseurbesuche gehören. Der Friseur muss die vereinbarte Leistung erbringen, während der Kunde die vereinbarte Vergütung zahlen muss. Wenn der Kunde jedoch zu einem Termin nicht erscheint befindet er sich automatisch im Annahmeverzug. Der Friseur kann dann grundsätzlich die vereinbarte Vergütung für die nicht erbrachte Leistung verlangen.
Gemäß § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann der Friseur die vergütung für nicht erbrachte Dienstleistungen verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der Friseur muss sich jedoch den Wert des entgangenen Gewinns durch das Ausbleiben der Leistung oder die anderweitige Verwendung seiner Dienste anrechnen lassen.
Es ist wichtig zu beachten: Dass die Rechtslage in diesem Fall nicht eindeutig ist. Es kommt auf die individuellen Umstände und Absprachen an. In der Regel ist es unwahrscheinlich, dass ein Friseur tatsächlich rechtliche Schritte einleitet um eine Zahlung für einen nicht wahrgenommenen Termin zu erzwingen, besonders wenn du vorher nicht über die Stornierungsbedingungen informiert wurdest.
Es ist jedoch immer ratsam die Kommunikation mit dem Friseur zu suchen und die Situation zu klären. Wenn es zu keiner Einigung kommt – kannst du dir rechtlichen Rat von einem Anwalt holen. Beachte jedoch, dass die Kosten für einen Anwalt möglicherweise höher sind als die 50% der Behandlungskosten die der Friseur in Rechnung gestellt hat.
Es ist auch wichtig zu betonen: Dass diese Auskunft keine Rechtsberatung darstellt und im Konfliktfall ein Anwalt hinzugezogen werden sollte um die spezifische Situation zu beurteilen und klare Richtlinien zu erhalten.
Gemäß § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann der Friseur die vergütung für nicht erbrachte Dienstleistungen verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der Friseur muss sich jedoch den Wert des entgangenen Gewinns durch das Ausbleiben der Leistung oder die anderweitige Verwendung seiner Dienste anrechnen lassen.
Es ist wichtig zu beachten: Dass die Rechtslage in diesem Fall nicht eindeutig ist. Es kommt auf die individuellen Umstände und Absprachen an. In der Regel ist es unwahrscheinlich, dass ein Friseur tatsächlich rechtliche Schritte einleitet um eine Zahlung für einen nicht wahrgenommenen Termin zu erzwingen, besonders wenn du vorher nicht über die Stornierungsbedingungen informiert wurdest.
Es ist jedoch immer ratsam die Kommunikation mit dem Friseur zu suchen und die Situation zu klären. Wenn es zu keiner Einigung kommt – kannst du dir rechtlichen Rat von einem Anwalt holen. Beachte jedoch, dass die Kosten für einen Anwalt möglicherweise höher sind als die 50% der Behandlungskosten die der Friseur in Rechnung gestellt hat.
Es ist auch wichtig zu betonen: Dass diese Auskunft keine Rechtsberatung darstellt und im Konfliktfall ein Anwalt hinzugezogen werden sollte um die spezifische Situation zu beurteilen und klare Richtlinien zu erhalten.