Rechnung vom Friseur wegen nicht abgesagtem Termin - Muss ich zahlen?
Welche rechtlichen Aspekte sind relevant, wenn ein Friseur eine Ausfallrechnung für einen nicht abgesagten Termin stellt?
Das Vergessen eines Friseurtermins kann zu unangenehmen Situationen führen. Vor allem die Frage der Zahlungsverpflichtung steht oft im Raum. Rechtlich betrachtet ist die Lage komplex. Zunächst einmal – wird ein Termin im Salon vereinbart, handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag. Dieser Vertrag verpflichtet sowie den Friseur als ebenfalls den Kunden zur Erfüllung ihrer Pflichten. Der Salon muss die vereinbarte Leistung erbringen; der Kunde hingegen muss die entsprechende Vergütung zahlen. Fällt der Kunde jedoch aus kommt es zum sogenannten Annahmeverzug.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 615 BGB) kann der Friseur im Nachhinein auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Das bedeutet – erscheint der Kunde nicht hat der Friseur möglicherweise das Recht Geld für die nicht erbrachte Dienstleistung zu verlangen. Allerdings gibt es wichtige Faktoren die hier beachtet werden müssen. Der Salon darf diese Forderung nur geltend machen wenn zuvor auf die Stornierungsbedingungen hingewiesen wurde. Ohne diese Information bleibt die Rechtslage oft uneindeutig.
In der Praxis erscheint die Durchsetzung solcher Zahlungen jedoch nicht häufig. Die meisten Friseursalons ziehen es vor solche Angelegenheiten direkt mit ihrem Kunden zu klären. Ein Rechtsstreit um einen nicht wahrgenommenen Termin ist für viele Unternehmen nicht gewinnbringend. Zudem könnte die Rechnung die in der Regel 50 % der Behandlungskosten ausmacht wie unproportional angesehen werden, wenn der Friseur nicht klar die Stornierungsbedingungen kommuniziert hat.
Die individuelle Vereinbarung spielt hier eine entscheidende Rolle. Wo gibt es einen klaren Hinweis auf mögliche Gebühren bei Nichterscheinen? Ist dieser nicht gegeben » ist die Wahrscheinlichkeit gering « dass der Salon rechtliche Schritte einleitet. Doch man sollte die Kommunikation nicht unterlassen. Ein offenes 💬 mit dem Friseur kann oftmals Missverständnisse klären und zu einer Lösung führen die zur Verwendung beide Seiten akzeptabel ist.
Es ist auch ratsam » sich rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen « wenn keine Einigung erzielt wird. Dennoch muss berücksichtigt werden: Dass die Anwaltskosten je nach Situation höher ausfallen können als die ursprünglich geforderte Summe. Daher könnte es sinnvoll sein, den direkten Dialog zu suchen und Lösungen zu finden.
Diese Ausführungen sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Jeder Fall ist einzigartig. Im Zweifel sollte ein Fachmann hinzugezogen werden um die Einzelfallbewertung vorzunehmen. Die Rechtslage bleibt in diesen Fällen oft im Unklaren – es ist jedoch ratsam, fair und kooperativ zu handeln.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 615 BGB) kann der Friseur im Nachhinein auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Das bedeutet – erscheint der Kunde nicht hat der Friseur möglicherweise das Recht Geld für die nicht erbrachte Dienstleistung zu verlangen. Allerdings gibt es wichtige Faktoren die hier beachtet werden müssen. Der Salon darf diese Forderung nur geltend machen wenn zuvor auf die Stornierungsbedingungen hingewiesen wurde. Ohne diese Information bleibt die Rechtslage oft uneindeutig.
In der Praxis erscheint die Durchsetzung solcher Zahlungen jedoch nicht häufig. Die meisten Friseursalons ziehen es vor solche Angelegenheiten direkt mit ihrem Kunden zu klären. Ein Rechtsstreit um einen nicht wahrgenommenen Termin ist für viele Unternehmen nicht gewinnbringend. Zudem könnte die Rechnung die in der Regel 50 % der Behandlungskosten ausmacht wie unproportional angesehen werden, wenn der Friseur nicht klar die Stornierungsbedingungen kommuniziert hat.
Die individuelle Vereinbarung spielt hier eine entscheidende Rolle. Wo gibt es einen klaren Hinweis auf mögliche Gebühren bei Nichterscheinen? Ist dieser nicht gegeben » ist die Wahrscheinlichkeit gering « dass der Salon rechtliche Schritte einleitet. Doch man sollte die Kommunikation nicht unterlassen. Ein offenes 💬 mit dem Friseur kann oftmals Missverständnisse klären und zu einer Lösung führen die zur Verwendung beide Seiten akzeptabel ist.
Es ist auch ratsam » sich rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen « wenn keine Einigung erzielt wird. Dennoch muss berücksichtigt werden: Dass die Anwaltskosten je nach Situation höher ausfallen können als die ursprünglich geforderte Summe. Daher könnte es sinnvoll sein, den direkten Dialog zu suchen und Lösungen zu finden.
Diese Ausführungen sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Jeder Fall ist einzigartig. Im Zweifel sollte ein Fachmann hinzugezogen werden um die Einzelfallbewertung vorzunehmen. Die Rechtslage bleibt in diesen Fällen oft im Unklaren – es ist jedoch ratsam, fair und kooperativ zu handeln.
