Aufenthaltsrecht durch Familiengründung
Unter welchen Bedingungen erhalten Asylsuchende in Deutschland ein Aufenthaltsrecht, wenn sie mit einer deutschen Staatsbürgerin ein Kind bekommen?
In Deutschland stehen Asylsuchenden diverse Wege zur Verfügung um ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Dies gilt insbesondere – wenn sie mit einer deutschen Staatsbürgerin ein Kind bekommen. Die rechtliche Situation erweist sich als keineswegs einfach denn sie hängt von einer Vielzahl an Bedingungen ab.
Zunächst ist festzuhalten: Dass ein in Deutschland geborenes Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Sofern mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft hat ist dies der Fall. Ein Asylsuchender der mit einer deutschen Staatsbürgerin ein Kind zeugt, kann deshalb Optionen für ein Aufenthaltsrecht haben. Die Anerkennung der Vaterschaft gehört zu den grundlegendsten Voraussetzungen. Auch die Zustimmung der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht ist unabdingbar. Aber damit ist es nicht getan.
Die Entscheidung, ob ein Asylsuchender tatsächlich ein Aufenthaltsrecht erhält, erfolgt nicht einfach so - sondern wird von Behörden präzise geprüft. Zunehmend wird ebenfalls die Motivation des Asylsuchenden von Bedeutung. Sollte sich herausstellen, dass das Kind lediglich als Mittel zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis gezeugt wurde - kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Bleiberechts.
Das bedeutet: Dass jede Situation einzigartig ist. Die Behörden berücksichtigen die konkreten Umstände und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zum Beispiel kann die Rechtslage sich ändern wenn der ursprüngliche Asylgrund nicht weiterhin gegeben ist. Solche Faktoren erhöhen die Komplexität des Verfahrens.
Hinzu kommt - und das muss unbedingt betont werden -: Dass sich Asylsuchende im Vorfeld gründlich informieren sollten. Das eigene Wissen über die rechtlichen Gegebenheiten kann enorm hilfreich sein. Gegebenenfalls ist es ratsam – rechtlichen Rat einzuholen. Eine Familiengründung allein ist nicht genügend für ein Aufenthaltsrecht. Nichts geschieht ohne eine umfassende Prüfung der individuellen Situation.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Familiengründung mit einer deutschen Staatsbürgerin für Asylsuchende eine Möglichkeit darstellen kann, ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Allerdings ist der Prozess komplex und von vielen Variablen abhängig. Es lohnt sich – sich frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Denn nicht immer stehen die Türen weit offen; oft ist es ein Weg voller Hürden und Prüfungen.
Zunächst ist festzuhalten: Dass ein in Deutschland geborenes Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Sofern mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft hat ist dies der Fall. Ein Asylsuchender der mit einer deutschen Staatsbürgerin ein Kind zeugt, kann deshalb Optionen für ein Aufenthaltsrecht haben. Die Anerkennung der Vaterschaft gehört zu den grundlegendsten Voraussetzungen. Auch die Zustimmung der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht ist unabdingbar. Aber damit ist es nicht getan.
Die Entscheidung, ob ein Asylsuchender tatsächlich ein Aufenthaltsrecht erhält, erfolgt nicht einfach so - sondern wird von Behörden präzise geprüft. Zunehmend wird ebenfalls die Motivation des Asylsuchenden von Bedeutung. Sollte sich herausstellen, dass das Kind lediglich als Mittel zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis gezeugt wurde - kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Bleiberechts.
Das bedeutet: Dass jede Situation einzigartig ist. Die Behörden berücksichtigen die konkreten Umstände und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zum Beispiel kann die Rechtslage sich ändern wenn der ursprüngliche Asylgrund nicht weiterhin gegeben ist. Solche Faktoren erhöhen die Komplexität des Verfahrens.
Hinzu kommt - und das muss unbedingt betont werden -: Dass sich Asylsuchende im Vorfeld gründlich informieren sollten. Das eigene Wissen über die rechtlichen Gegebenheiten kann enorm hilfreich sein. Gegebenenfalls ist es ratsam – rechtlichen Rat einzuholen. Eine Familiengründung allein ist nicht genügend für ein Aufenthaltsrecht. Nichts geschieht ohne eine umfassende Prüfung der individuellen Situation.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Familiengründung mit einer deutschen Staatsbürgerin für Asylsuchende eine Möglichkeit darstellen kann, ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Allerdings ist der Prozess komplex und von vielen Variablen abhängig. Es lohnt sich – sich frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Denn nicht immer stehen die Türen weit offen; oft ist es ein Weg voller Hürden und Prüfungen.
