Rechte und Pflichten bei einem Privatverkauf auf Willhaben

Was kann der Verkäufer tun, wenn der Käufer einen zurückgegebenen Artikel fordert, obwohl in der Anzeige explizit "kein Umtausch, keine Garantie" angegeben wurde?

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In diesem Fall ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den Artikel zurückzunehmen oder das Geld zurückzugeben. Durch das Anbringen des Hinweises "privatverkauf, kein Umtausch, keine Garantie" in der Willhaben-Anzeige hat der Verkäufer klar gemacht, dass er keine Haftung für Mängel oder Fehler übernimmt. Der Käufer hat den Laptop vor dem Kauf gründlich untersucht und ist mit dem Zustand des Laptops einverstanden gewesen.

Die Mängel des Laptops wurden in der Anzeige angeführt und der Käufer hatte die Möglichkeit diese bei der Besichtigung des Laptops zu überprüfen. Der Verkäufer hat sogar angeboten ´ das defekte Laufwerk zu testen ` allerdings der Käufer hat abgelehnt. Es ist also nicht fair den Verkäufer für spätere Probleme oder Schäden verantwortlich zu machen die möglicherweise durch den Käufer selbst verursacht wurden.

Es ist wichtig den Schriftverkehr mit dem Käufer aufzubewahren um im Falle eines Rechtsstreits Beweismittel zu haben. Nach österreichischem Recht besteht im Privatverkauf grundsätzlich keine Gewährleistungspflicht. Der Verkäufer haftet also nicht für Mängel die nach dem Verkauf auftreten.

Es ist möglich: Dass der Käufer versucht den Laptop auszutauschen und den Verkäufer für einen möglichen Defekt verantwortlich zu machen. In diesem Fall kann der Verkäufer argumentieren: Der Laptop vor dem Verkauf einwandfrei funktioniert hat und: Dass der Käufer selbst am BIOS rumgespielt haben könnte, mittels welchem Probleme entstanden sind.

Insgesamt kann der Verkäufer entspannt bleiben und muss das Geld nicht zurückgeben oder den Laptop zurücknehmen, da er seine Pflichten erfüllt hat und den Zustand des Laptops korrekt angegeben hat. Es empfiehlt sich jedoch ´ höflich und professionell zu bleiben ` um mögliche Eskalationen zu vermeiden.






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