Nebenkosten einfrieren auslandsaufenthalt
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Nebenkosten einfrieren, aufgrund Auslandsaufenthalt?
Ich konnte leider kein passendes Gerichtsurteil finden. Dass keine eigene Wasseruhr vorhanden ist, kompliziert das Ganze natürlich. Wenn keine Einigung mit dem Vermieter erreicht werden kann, würde ich mich beim Mieterschutzbund kundig machen.
da wirst du wohl in den sauren apfel beissen müssen. du kannst mit den vermieter sprechen ob er es macht, wird aber fast sicher sein das er dir nicht entgegen kommt. in den nebenkosten sind auch noch andere dinge enthalten wie müllabfuhr und die muß immer für ganze tonne bezahlt werden auch wenn sie fast noch leer ist. außenanlagen betreuen gehört auch hinzu wie die zählerablesung und gebühren.
wenn keine zähler vorhanden sind wie soll er denn abrechnen?
wie würde es aussehen wenn jemand ständig besuch hat ein anderer tagelang nicht heimkommt.
soll sich der vermieter vor die türe stellen und buch führen wann, wielange, wieviel personen jeder mieter empfängt?
gibt die baden alle paar wochen mal und einige auch mehrmals täglich, dann kommen noch der verbrauch der spül- und waschmaschinen.
im winter wenn du die heizung abdrehst klaust du von den wohnungsnachbarn auch noch die wärme.
also ein rechtstreit mieterbund bringt dich nicht weiter bringst höchstens noch mehr ärger ins haus.
ein gesetz dafür gibt es nicht und wird auch bestimmt nicht kommen.
Ich denke , da hilft nur eine Anfrage beim Vermieter. Aber in der Praxis gibt es da keine Urteile. Gerade in Mehrparteienhäusern mit Umlage ist es oft so, dass die "Gerechtigkeit" auf der Strecke bleibt, da die Umlage auf die qm² der Wohnung berechnet wird und nciht auf die Zahl der Mieter, die in der Wohnung sind. So kommt es eben vor, dass eine einzelne Person immer mehr zahlt als der eigentliche Verbrauch ist, da sich in der Nachbarwohnung vielleicht mit drei Personen wesentlich mehr unter die Dusche stellen und anteilig dann natürlich weniger zahlen.
Es gibt zwar hier einige Urteile, die sich damit beschäftigen, aber leider keins, dass dein Problem lösen würde.
Mietrechtliche Urteile und BGH-Urteile- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Ich denke, dass der Vermieter hier auch wenig Möglichkeiten hat. Wenn er dir diese Möglichkeit eröffnet, muss er das den anderen Mieter ggü. auch offenlegen und begründen. Wenn dann einer nicht einverstanden ist, gibt es das nächste Problem.
Die Frage, die noch zu klären wäre, wie bemisst man denn deinen Minderverbrauch.
Ich möchte dir da keine allzu großen Hoffnungen machen.
Hast du denn schon mal geprüft, von wieviel Geld zu sprichst und ob es die Sache überhaupt wert ist?
Veilleicht könntest du deine Wohnung für den Zeitraum oder einen Teil davon auch untervermieten. Dann hättest du sogar noch einen größeren Nutzen als die paar Euro für das Wasser.
Hier ein Link zur Mitwohnbörse:
http://www.mitwohnboerse.de/