Verwendung von Hackfleisch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums und Einfrieren
Wie sicher ist die Verwendung von eingefrorenem Hackfleisch über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus?
Hackfleisch zählt zu den sensibelsten Lebensmitteln. Ein ganz besonderer Grund ist die Zerkleinerung des Fleisches - sie erhöht die Fläche für Keime erheblich. Wer fragt sich also nicht, ob Hackfleisch, das bereits drei Tage über dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) liegt, noch genießbar ist? Ja, das kann man gut verwenden - sofern es richtig eingefroren wurde. Dabei sollte jedoch einiges beachtet werden.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eher eine Richtlinie. Es besagt, bis wann das Lebensmittel bei ordnungsgemäßer Lagerung die gewohnten Eigenschaften behält. Es sagt allerdings nichts darüber aus ob das Produkt ebenfalls danach noch sicher verzehrt werden kann. Gelegentlich zeigt sich das Hackfleisch nach dem Ablauf des MHDs gut erhalten - der Tiefkühlprozess bremst den Verderb und erhält die Qualität des Fleisches.
Sobald das Hackfleisch aufgetaut wird ist allerdings Eile geboten. Rasch verarbeiten, nicht wieder mehrere Tage aufbewahren – das ist hier die Devise. Während des Auftauens kann eine Keimvermehrung einsetzen, vor allem, wenn das Fleisch kurz vor Ablauf des MHDs eingefroren war. Optimal bleibt es – das aufgetaute Hackfleisch unverzüglich zu garen und zu verzehren.
Gut durchgebraten muss es werden und zwar für die Sicherheit! Auffallend wichtig ist dies – um etwaige Keime abzutöten. Rindersteak hingegen kann auch bei niedrigeren Gartemperaturen als „gut durch“ genossen werden. Bei Schweinefleisch hingegen gilt: Nur voll durchgegart konsumieren – die Gefahren von Salmonellen sind hier nicht zu vernachlässigen.
Ein weiterer Aspekt ist die Frische des Hackfleischs. Die Farbe habe ich erwähnt; und auch der Geruch. Wenn das aufgetaute Fleisch unangenehm riecht muss man starke Bedenken haben. Am besten taucht man das Hackfleisch im Kühlschrank auf - das verhindert, dass sich Keime nicht allzu schnell vermehren.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Hackfleisch das drei Tage über dem MHD liegen darf kann durchaus verwendet werden. Vorausgesetzt – es wurde vor Ablauf richtig eingefroren und beim Auftauen gewissenhaft behandelt. Gründliches Garen bleibt unerlässlich um potenzielle Keime zu eliminieren. Außerdem sollte man immer mit einem kritischen Blick die Qualität des Fleisches prüfen. Bei kleinsten Unsicherheiten sollte man besser auf den Verzehr verzichten. Sicher ist sicher!
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eher eine Richtlinie. Es besagt, bis wann das Lebensmittel bei ordnungsgemäßer Lagerung die gewohnten Eigenschaften behält. Es sagt allerdings nichts darüber aus ob das Produkt ebenfalls danach noch sicher verzehrt werden kann. Gelegentlich zeigt sich das Hackfleisch nach dem Ablauf des MHDs gut erhalten - der Tiefkühlprozess bremst den Verderb und erhält die Qualität des Fleisches.
Sobald das Hackfleisch aufgetaut wird ist allerdings Eile geboten. Rasch verarbeiten, nicht wieder mehrere Tage aufbewahren – das ist hier die Devise. Während des Auftauens kann eine Keimvermehrung einsetzen, vor allem, wenn das Fleisch kurz vor Ablauf des MHDs eingefroren war. Optimal bleibt es – das aufgetaute Hackfleisch unverzüglich zu garen und zu verzehren.
Gut durchgebraten muss es werden und zwar für die Sicherheit! Auffallend wichtig ist dies – um etwaige Keime abzutöten. Rindersteak hingegen kann auch bei niedrigeren Gartemperaturen als „gut durch“ genossen werden. Bei Schweinefleisch hingegen gilt: Nur voll durchgegart konsumieren – die Gefahren von Salmonellen sind hier nicht zu vernachlässigen.
Ein weiterer Aspekt ist die Frische des Hackfleischs. Die Farbe habe ich erwähnt; und auch der Geruch. Wenn das aufgetaute Fleisch unangenehm riecht muss man starke Bedenken haben. Am besten taucht man das Hackfleisch im Kühlschrank auf - das verhindert, dass sich Keime nicht allzu schnell vermehren.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Hackfleisch das drei Tage über dem MHD liegen darf kann durchaus verwendet werden. Vorausgesetzt – es wurde vor Ablauf richtig eingefroren und beim Auftauen gewissenhaft behandelt. Gründliches Garen bleibt unerlässlich um potenzielle Keime zu eliminieren. Außerdem sollte man immer mit einem kritischen Blick die Qualität des Fleisches prüfen. Bei kleinsten Unsicherheiten sollte man besser auf den Verzehr verzichten. Sicher ist sicher!