Versicherungsleistungen bei Auslandsaufenthalt in der Türkei während der Covid-19-Pandemie

Bezahlt meine Versicherung den Kranken Auslandsschutz für die Türkei, insbesondere bei Nicht-Covid-19-bezogenen medizinischen Behandlungen?

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Gemäß der ERGO Reiseversicherung, sind Sie grundsätzlich abgesichert, wenn Sie im Ausland an Covid-19 erkranken. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Falls zum Zeitpunkt Ihrer Einreise in die Türkei eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, wird Ihre Auslandskrankenversicherung die Kosten nicht übernehmen. Es ist wichtig zu beachten – dass diese Regelung speziell für die Türkei gelten kann und von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann. Daher ist es ratsam Ihre individuellen Vertragsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen um genauere Informationen zu erhalten.

Es gibt jedoch ebenfalls eine wichtige Unterscheidung zu treffen: Wenn Ihr Opa eine Bescheinigung von seiner deutschen Krankenkasse erhalten hat, handelt es sich höchstwahrscheinlich nicht um eine Auslandskrankenversicherung. Die normale deutsche Krankenversicherung deckt in der Regel nur medizinische Behandlungen innerhalb Europas ab. Für medizinische Behandlungen außerhalb Europas, ebenso wie in der Türkei, benötigen Sie eine spezielle Auslandskrankenversicherung die Sie separat beenden müssen.

Die genauen Bedingungen und Leistungen einer Auslandskrankenversicherung können je nach Versicherungsunternehmen variieren. In der Regel werden jedoch medizinisch notwendige Behandlungen, unabhängig von der Ursache der Erkrankung wie beispielsweise bei Zucker- oder Blutdruckerkrankungen, von der Versicherung übernommen. Es ist wichtig zu beachten – dass die Auslandskrankenversicherung keine Reiserückholungsgarantie bietet. Dies bedeutet, dass Sie im Falle einer medizinischen Notwendigkeit wie einer Covid-19-Erkrankung, keine Kosten für eine Rückholung nach Deutschland erwarten können.

Zusammenfassend sollte beachtet werden: Dass die normale deutsche Krankenversicherung in der Regel nur Behandlungen innerhalb Europas abdeckt. Für Auslandsaufenthalte außerhalb Europas wie in der Türkei ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung erforderlich. Bei Covid-19-bezogenen Erkrankungen sind Sie grundsätzlich abgesichert es sei denn zum Zeitpunkt der Einreise in die Türkei besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts. In diesem Fall übernimmt Ihre Auslandskrankenversicherung keine Kosten. Wenden Sie sich deshalb am besten an Ihre Versicherung um genaue Informationen zu Ihren individuellen Versicherungsleistungen zu erhalten.






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