Versicherungsleistungen bei Auslandsaufenthalt in der Türkei während der Covid-19-Pandemie
Wie sind Reisende in der Türkei während der Covid-19-Pandemie bezüglich ihrer Versicherung geschützt?
Reisende die in die Türkei reisen, stellen häufig Fragen zur Absicherung ihrer Gesundheit. Besonders die Unsicherheiten während der Covid-19-Pandemie bringen viele dazu, sich intensiver mit den Bedingungen ihrer Versicherungen auseinanderzusetzen. Die ERGO Reiseversicherung bietet einige aufschlussreiche Informationen die bei der Klärung dieser Fragen helfen könnten. Wurde zum Zeitpunkt der Einreise in die Türkei eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ausgesprochen? In diesem Fall könnte es problematisch werden. Ausnahmslos wird die Auslandskrankenversicherung keinen Krankenversicherungsschutz bieten.
Es kann ebenfalls sein » dass einige Reisende nicht wissen « dass ihre normale deutsche Krankenversicherung nur innerhalb Europas wirkt. Das bedeutet – dass im Falle einer Erkrankung in der Türkei möglicherweise keine Kosten übernommen werden. Reisende sollten wissen: für medizinisch notwendige Behandlungen in der Türkei ist eine spezielle Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Diese muss getrennt von der regulären Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Die Leistungen der Auslandskrankenversicherungen sind unterschiedlich, auch von Anbieter zu Anbieter. Allgemein gesagt übernimmt eine Auslandskrankenversicherung in der Regel alle medizinisch notwendigen Behandlungen – unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung. Dieses können auch chronische Krankheiten sein – wie Diabetes oder Bluthochdruck. Darüber hinaus sollten Reisende im Hinterkopf behalten: Die Auslandskrankenversicherung bietet keine Rückholungsgarantie. Bei Covid-19 oder anderen akuten Gesundheitsproblemen müssen Reisende selbst für ihre Rückkehr nach Deutschland aufkommen was durchaus kostspielig werden kann.
Zusätzlich zu diesen Aspekten gibt es ein weiteres wichtiges Detail zu berücksichtigen. Es bestehen Unterschiede in der Abdeckung zwischen den Versicherungen. Manche Unternehmen könnten spezifische Bedingungen haben die sich auf den Versicherungsschutz bei pandemiebezogenen Erkrankungen beziehen. Eine gründliche Überprüfung der individuellen Vertragsbedingungen ist deshalb unerlässlich. Der Kontakt zur Versicherung ist oft die beste Lösung. So gibt es klare Informationen welche maßgeschneiderten Leistungen die individuelle Versicherung bietet.
Zusammengefasst ist es für Reisende in die Türkei während der Covid-19-Pandemie von Bedeutung, sich über die Leistungen ihrer Versicherung zu informieren. Die deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung deckt in der Regel keine Behandlungen außerhalb Europas ab. Die Auslandskrankenversicherung ist daher notwendig. So sind Reisende im Normalfall bei Covid-19 abgesichert. Die Warnung des Auswärtigen Amts jedoch kann hier Ausnahmen hervorrufen. Eine klärende Kommunikation mit der eigenen Versicherung sollte daher immer angestrebt werden – um Missverständnisse und ungewollte Kosten zu vermeiden.
Es kann ebenfalls sein » dass einige Reisende nicht wissen « dass ihre normale deutsche Krankenversicherung nur innerhalb Europas wirkt. Das bedeutet – dass im Falle einer Erkrankung in der Türkei möglicherweise keine Kosten übernommen werden. Reisende sollten wissen: für medizinisch notwendige Behandlungen in der Türkei ist eine spezielle Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Diese muss getrennt von der regulären Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Die Leistungen der Auslandskrankenversicherungen sind unterschiedlich, auch von Anbieter zu Anbieter. Allgemein gesagt übernimmt eine Auslandskrankenversicherung in der Regel alle medizinisch notwendigen Behandlungen – unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung. Dieses können auch chronische Krankheiten sein – wie Diabetes oder Bluthochdruck. Darüber hinaus sollten Reisende im Hinterkopf behalten: Die Auslandskrankenversicherung bietet keine Rückholungsgarantie. Bei Covid-19 oder anderen akuten Gesundheitsproblemen müssen Reisende selbst für ihre Rückkehr nach Deutschland aufkommen was durchaus kostspielig werden kann.
Zusätzlich zu diesen Aspekten gibt es ein weiteres wichtiges Detail zu berücksichtigen. Es bestehen Unterschiede in der Abdeckung zwischen den Versicherungen. Manche Unternehmen könnten spezifische Bedingungen haben die sich auf den Versicherungsschutz bei pandemiebezogenen Erkrankungen beziehen. Eine gründliche Überprüfung der individuellen Vertragsbedingungen ist deshalb unerlässlich. Der Kontakt zur Versicherung ist oft die beste Lösung. So gibt es klare Informationen welche maßgeschneiderten Leistungen die individuelle Versicherung bietet.
Zusammengefasst ist es für Reisende in die Türkei während der Covid-19-Pandemie von Bedeutung, sich über die Leistungen ihrer Versicherung zu informieren. Die deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung deckt in der Regel keine Behandlungen außerhalb Europas ab. Die Auslandskrankenversicherung ist daher notwendig. So sind Reisende im Normalfall bei Covid-19 abgesichert. Die Warnung des Auswärtigen Amts jedoch kann hier Ausnahmen hervorrufen. Eine klärende Kommunikation mit der eigenen Versicherung sollte daher immer angestrebt werden – um Missverständnisse und ungewollte Kosten zu vermeiden.