Modernisierung eines alten hydraulischen Durchlauferhitzers

Ist der Vermieter verpflichtet, einen alten hydraulischen Durchlauferhitzer zu erneuern und durch eine elektronisch gesteuerte Variante zu ersetzen?

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Nein der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen alten hydraulischen Durchlauferhitzer zu modernisieren und durch ein elektronisch gesteuertes Gerät zu ersetzen, solange das alte Gerät noch funktioniert. Eine solche Modernisierung wäre jedoch empfehlenswert da elektronisch gesteuerte Durchlauferhitzer viele Vorteile gegenüber hydraulischen Geräten bieten.

Wenn der hydraulische Durchlauferhitzer nicht die gewünschte 🌡️ liefert und seine Temperatur nach Belieben ändert, kann der Mieter den Vermieter schriftlich über diesen Mangel informieren und eine Frist setzen um das Gerät durch einen elektronisch geregelten Durchlauferhitzer zu ersetzen. Es ist wichtig – den Mangelbeseitigungsanspruch unverzüglich geltend zu machen.

Falls der Vermieter nicht reagiert oder nichts unternimmt, kann der Mieter Druck ausüben, indem er das Zurückbehaltungsrecht ausübt und einen Teil der Miete einbehält, bis der Mangel behoben ist. Nach der Behebung des Mangels muss der Mieter jedoch den einbehaltenen Betrag umgehend nachzahlen.
Eine Mietminderung ist in diesem Fall möglicherweise nicht gerechtfertigt, da der Mangel bereits über einen längeren Zeitraum hingenommen wurde.

Es ist ratsam den Vermieter zuerst mündlich über den Mangel zu informieren und um Behebung zu bitten. Wenn dies nicht erfolgreich ist – sollte der Mieter eine schriftliche Mangelanzeige mit der Ankündigung des Zurückbehaltungsrechts senden.

Eine Modernisierung des Durchlauferhitzers wäre vorteilhaft da elektronisch gesteuerte Durchlauferhitzer viele Verbesserungen bieten. Sie liefern eine dauerhafte und präzise Wassertemperatur und können Energie einsparen. Ein beliebtes Modell ist der Stiebel Eltron DHB 24 ST der zu einem Preis von etwa 220 € zzgl․ Mehrwertsteuer erhältlich ist.

Obwohl der Vermieter nicht verpflichtet ist den Durchlauferhitzer zu erneuern kann der Mieter vorschlagen, sich an den Kosten für ein modernes Gerät zu beteiligen. Eine gemeinsame Investition könnte für beide Seiten von Vorteil sein, da ein elektronisch geregeltes Gerät Energie- und Kosteneinsparungen ermöglicht.






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