Was passiert britischen beschäftigten eu institutionen falle austritts vereinigten königreiches aus
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Was passiert mit den britischen Beschäftigten bei den EU-Institutionen im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreiches aus der EU?
Ich kenne mich da nicht aus, aber wenn z.B. Ernennungsvoraussetzung ist, die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates zu besitzen , und diese Eigenschaft nachträglich wegfällt, könnte das ein Problem sein. Gleichzeitig genißen die Bediensteten natürlich Vertrauensschutz. Wenn aber Staatsangehörige von Drittstaaten nicht bei der EU arbeiten können, müsste man UK dann genauso behandeln.
Ich kenne Angehörige von Drittstaaten , die bei der EU arbeiten. Er war vorher mein Kollege in Frankfurt am Main bei einer IT-Firma, und als die Firma ausgelöst wurde, suchte er eine neue Stelle und fand sie in Brüssel bei der EU. Ich bin stattdessen nach Österreich gegangen, wo ich ironischerweise wieder einen US-Amerikaner als Kollegen bekam.
Ah, ok, dann ist Staatsangehörigkeit also keine Ernennungsvoraussetzung.
Nein, das ist eigentlich nur bei wirklichen Beamten der Fall.
Rechtsgrundlage eines Austritts ist Art. 50 des EU-Vertrags, der infolge des Vertrags von Lissabon erstmals den freiwilligen EU-Austritt von EU-Mitgliedsstaaten regelt. Demnach ist vorgesehen, dass nach der Absichtserklärung eines Staates über seinen EU-Austritt zunächst versucht wird, den Austritt durch ein auszuhandelndes Abkommen zwischen der Union und dem ausscheidenden Staat zu konkretisieren und zu ordnen.
EU-Austritt des Vereinigten Königreichs – Wikipedia
Art. 50 EU - dejure.org
Sollten die Briten tatsächlich für einen Austritt aus der EU stimmen, so müssten die näheren Einzelheiten dazu erst noch ausgehandelt werden.
Muss man nach EU-Beamtenstatut eigentlich Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstates sein, um bei den EU-Institutionen arbeiten zu können, oder wären auch Syrer, Australier oder Peruaner dienstrechtlich möglich?
Wenn die Briten tatsächlich für den Brexit stimmen sollten , dann bedeutet das ja nicht, daß am nächsten Tag alles vorbei ist.
Ich gehe davon aus, bis der Austritt planvoll abgewickelt ist, vergehen mindestens 10 Jahre; in Einzelfällen aber auch deutlich länger.
Vielleicht könnte ja Her Stoiber mit seinen Erfahrungen bei der Reduzierung bzw Vereinfachung bürokratischer Ablaufe unterstützend eingreifen.