Bewerbung bei der Polizei nach Frist? Chancen und Möglichkeiten im Überblick
Ist es möglich, sich nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch bei der Polizei zu bewerben?**
Eine Bewerbung bei der Polizei ist oft an strenge Fristen gebunden. Wenn diese Fristen verstrichen sind – stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten. Dennoch gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Die Einhaltung der Bewerbungsfrist wird als erster Test verstanden. Wer diese versäumt muss in der Regel mit einer Absage rechnen. Aber nicht in allen Fällen ist das so. Überraschenderweise können spezifische Umstände zu Gunsten des Bewerbers sprechen.
In Bundesländern » in denen das Bewerberfeld schwach ist « kann eine Ausnahme zur Regel werden. Einfache Mathematik – wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, hat die Polizei unter Umständen die Möglichkeit die Fristen zu verlängern. Beispiele aus verschiedenen Bundesländern zeigen: Dass es hierbei signifikante Unterschiede gibt. Was in einem Bundesland gilt – kann anderswo nicht wahr sein. Ausschlaggebend könnte das aktuelle Einstellungsbedarfsprofil sein.
Ein wichtiges Detail bezieht sich auf die Art und Weise ebenso wie Bewerbungen verarbeitet werden. Alle Bewerbungen unterliegen einheitlichen Kriterien. Ein gestalterisches Ausleben ist ausgeschlossen. D.h. – es gibt keine Möglichkeit zur individualisierten Darstellung. Bewerbungen werden gemäß den Aktenvermerke bewertet. Nur die Erfüllung der formalen Voraussetzungen zählt – weiterhin nicht. Einige Bewerber könnten sich dabei in die Irre leiten lassen. Ein außergewöhnlicher Lebenslauf bringt nichts, wenn die Frist abgelaufen ist.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht? In den meisten Fällen bleibt die 🚪 zur Bewerbung zu. Jedoch gibt es Ausnahmen. Falls in naher Zukunft eine Fristverlängerung beschlossen wird, könnte es vielleicht noch Hoffnung geben. Bewerbungen ´ die vor der Deadline eingereicht wurden ` werden häufig für das nächstjährige Einstellungsverfahren berücksichtigt. So berichtete eine Bekannte, sie habe zwei Wochen nach der Frist für den gehobenen Dienst eingereicht – und aufgrund dieser späten Bewerbung doch noch Rückmeldung bekommen.
Es bleibt jedem einzelnen Bewerber überlassen ob er den Versuch wagen möchte. Schließlich könnten vielleicht noch freie Plätze im Auswahlverfahren vorhanden sein. Doch die Zeit drängt und die Einladungen für Tests erfolgen eventuell kurzfristig. Daher – ein unkonventioneller Weg um dennoch zum Ziel zu kommen, kann lohnenswert sein.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Nach Ablauf der regulären Bewerbungsfristen ist die Möglichkeit zur Bewerbung begrenzt. Es gibt jedoch Raum für Ausnahmefälle. Vor allem dann – wenn Fristverlängerungen bekannt werden oder Bewerbungen ins nächste Jahr übernommen werden können. Die Entscheidung, ob man sich „trotz allem“ bewirbt, bleibt letzten Endes beim interessierten Bewerber. So heißt es: „Wer nicht wagt der nicht gewinnt.“
Eine Bewerbung bei der Polizei ist oft an strenge Fristen gebunden. Wenn diese Fristen verstrichen sind – stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten. Dennoch gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Die Einhaltung der Bewerbungsfrist wird als erster Test verstanden. Wer diese versäumt muss in der Regel mit einer Absage rechnen. Aber nicht in allen Fällen ist das so. Überraschenderweise können spezifische Umstände zu Gunsten des Bewerbers sprechen.
In Bundesländern » in denen das Bewerberfeld schwach ist « kann eine Ausnahme zur Regel werden. Einfache Mathematik – wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, hat die Polizei unter Umständen die Möglichkeit die Fristen zu verlängern. Beispiele aus verschiedenen Bundesländern zeigen: Dass es hierbei signifikante Unterschiede gibt. Was in einem Bundesland gilt – kann anderswo nicht wahr sein. Ausschlaggebend könnte das aktuelle Einstellungsbedarfsprofil sein.
Ein wichtiges Detail bezieht sich auf die Art und Weise ebenso wie Bewerbungen verarbeitet werden. Alle Bewerbungen unterliegen einheitlichen Kriterien. Ein gestalterisches Ausleben ist ausgeschlossen. D.h. – es gibt keine Möglichkeit zur individualisierten Darstellung. Bewerbungen werden gemäß den Aktenvermerke bewertet. Nur die Erfüllung der formalen Voraussetzungen zählt – weiterhin nicht. Einige Bewerber könnten sich dabei in die Irre leiten lassen. Ein außergewöhnlicher Lebenslauf bringt nichts, wenn die Frist abgelaufen ist.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht? In den meisten Fällen bleibt die 🚪 zur Bewerbung zu. Jedoch gibt es Ausnahmen. Falls in naher Zukunft eine Fristverlängerung beschlossen wird, könnte es vielleicht noch Hoffnung geben. Bewerbungen ´ die vor der Deadline eingereicht wurden ` werden häufig für das nächstjährige Einstellungsverfahren berücksichtigt. So berichtete eine Bekannte, sie habe zwei Wochen nach der Frist für den gehobenen Dienst eingereicht – und aufgrund dieser späten Bewerbung doch noch Rückmeldung bekommen.
Es bleibt jedem einzelnen Bewerber überlassen ob er den Versuch wagen möchte. Schließlich könnten vielleicht noch freie Plätze im Auswahlverfahren vorhanden sein. Doch die Zeit drängt und die Einladungen für Tests erfolgen eventuell kurzfristig. Daher – ein unkonventioneller Weg um dennoch zum Ziel zu kommen, kann lohnenswert sein.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Nach Ablauf der regulären Bewerbungsfristen ist die Möglichkeit zur Bewerbung begrenzt. Es gibt jedoch Raum für Ausnahmefälle. Vor allem dann – wenn Fristverlängerungen bekannt werden oder Bewerbungen ins nächste Jahr übernommen werden können. Die Entscheidung, ob man sich „trotz allem“ bewirbt, bleibt letzten Endes beim interessierten Bewerber. So heißt es: „Wer nicht wagt der nicht gewinnt.“