Bewerbung bei der Polizei nach Frist? Chancen und Möglichkeiten im Überblick

Kann ich mich trotz abgelaufener Bewerbungsfrist noch für den Polizeidienst bewerben?

Uhr
Eine Bewerbung bei der Polizei ist in der Regel an festgelegte Bewerbungsfristen gebunden. Wenn diese Fristen abgelaufen sind ´ stellt sich die Frage ` ob eine Bewerbung noch möglich ist und welche Chancen der Bewerber in diesem Fall hat.

Grundsätzlich gilt: Dass die Einhaltung der Bewerbungsfrist als erster Test angesehen wird. Wer diese Frist nicht einhält ´ hat in der Regel keine Chance mehr ` berücksichtigt zu werden. Eine Ausnahme kann es geben – wenn die Anzahl der vielversprechenden Bewerber gering ist und die Messlatte für den Einstellungstest niedrig liegt. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit: Dass die Frist verlängert wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.

Eine Top-Bewerbung ist in diesem Fall Unsinn, da bei der Polizei alle Bewerbungen genauso viel mit behandelt werden müssen. Es gibt einheitliche Formulare – keine Mappen oder Hüllen und keine besonderen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Bewerbungen werden rein nach Aktenlage geprüft ´ um festzustellen ` ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn die Bewerbungsfrist abgelaufen ist und keine Verlängerung angekündigt wurde besteht in der Regel keine Möglichkeit mehr sich für das aktuelle Einstellungsjahr zu bewerben. Es sei denn – es wird in Kürze eine Verlängerung bekannt gegeben. Es ist möglich: Dass bereits eingegangene Bewerbungen für das nächste Einstellungsjahr berücksichtigt werden. Dies wurde einer Freundin mitgeteilt die sich zwei Wochen nach der Bewerbungsfrist für den gehobenen Dienst bei der Landespolizei beworben hat.

Es besteht immer die Möglichkeit es trotzdem zu versuchen und die Bewerbung einzureichen. Es kann sein, dass die Polizei noch Plätze im Eignungs- und Auswahlverfahren frei hat und dennoch eine Einladung zum Test ausspricht. In diesem Fall muss der Bewerber jedoch mit einer knappen Zeitspanne zwischen Einladung und Test rechnen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass eine Bewerbung nach Ablauf der Bewerbungsfrist in den meisten Fällen nicht weiterhin möglich ist. Es gibt jedoch Ausnahmen – bei denen eine Verlängerung der Frist stattfindet oder bereits eingegangene Bewerbungen für das nächste Einstellungsjahr berücksichtigt werden. Es bleibt dem Bewerber überlassen ob er es dennoch versucht und die Bewerbung einreicht.






Anzeige