Wahlrecht geistige behinderung warum dürfen geistig behinderte wählen

Ich möchte hier keine ideologische Diskussion los treten, mich beschäftigt diese Frage jedoch, da m. E. die allgemeinen Wahlgrundsätze hier nicht eingehalten werden können.

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Wahlrecht und geistige Behinderung: warum dürfen geistig Behinderte wählen?

Geistig behinderte Menschen ist oft ein gesetzlicher Betreuer an die Seite gestellt, der sie in bestimmten Angelegenheiten unterstützt. Dieser Betreuer soll natürlich die Interessen des zu Betreuenden vertreten und der zu Betreuende darf auch eine Person als Betreuer vorschlagen, die nicht so ohne Weiteres abgelehnt werden kann.
So zumindest die grobe Theorie.
In der Praxis sieht es natürlich anders aus, es sind auch Manipulationen möglich.
Ich glaube allerdings, dass sich diese in Grenzen halten. Es gibt auch viele Eltern und gesetzliche Vertreter, die sich tatsächlich zum Wohl ihrer Kinder bzw. Betreuten einsetzen. Ferner wird ein Großteil der Heimbewohner wohl nicht wählen gehen.
Mir ist bei der letzten Wahl aufgefallen, dass es verschiedene Wahlmaterialien speziell für geistig behinderte Menschen gab. Auf der Website einer großen Partei konnten beispielsweise Wahlmaterialien in leichter Sprache angefordert werden.
Problematisch bleibt das Thema "Wahlrecht & geistige Behinderung" aber:
Menschen mit geistiger Behinderung - Keine Wahl in Bruckberg - Politik - Süddeutsche.de
Problematisch ist auch das Wahlrecht in Bezug auf Demenzkranke:
Menschen mit Behinderung: Wählen in der rechtlichen Grauzone | news.de
Ich denke, dass Menschen mit solchen Einschränkungen trotzdem ein Recht darauf haben, wählen zu gehen. Solange sie sich Gedanken machen und sich mitteilen können - warum nicht? Auch Nichtbehinderte verstehen längst nicht alles, was in der Politik vor sich geht.
Und zur Manipulation:
Manipulieren könnte man auch bei blinden oder körperbehinderten Menschen. Ich musste auch schon einmal für einen körperbehinderten Freund das Kreuzchen machen. Mit etwas Geschick hätte ich da ggf. auch manipulieren können. Bei Blinden dürfte dies noch einfacher sein.
Manipulation kann man leider nicht vermeiden.
Ich denke, man darf geistig behinderten Menschen das Wahlrecht nicht nehmen. In der Praxis entscheidet sich meist ohnehin nach Einzelfall, welche geistig behinderten Wähler wählen gehen und welche nicht.
Prinzipiell sehe ich das genau wie du - aber wenn ich mich in der Behinderteneinrichtung umsehe, in der mein Sohn arbeitet, dann bekomme ich erhebliche Zweifel. Denn hier handelt es sich tatsächlich um Behinderte, denen du noch so viel erklären kannst, sie werden dir genau das nachplappern, was du erzählt hast. und wenn du mit Satz zwei genau das Gegenteil von dem sagst, was du mit Satz eins gesagt hast, dann werden sie dir bei beidem zustimmen.
Ja, ich verstehe das Problem. Es ist nur die Frage, ob dein Sohn mit speziell diesen Behinderten überhaupt wählen gehen würde oder ob er sich zumindest bemüht - was ich voraussetze -, es ihnen zu erklären.
Des Weiteren: Sind denn diese Menschen wahlberechtigt? Wollen die Personen, von denen du sprichst, wählen?
Wenn nicht: Man muss sie ja nicht zur Urne schleifen.
Ansonsten:
Ich habe einmal mit Freunden eine Freizeitgruppe für geistig Behinderte betreut. Die Teilnehmer hätten dort meiner Einschätzung nach bis auf einige Ausnahmen durchaus wählen können. Eine junge Frau im Rollstuhl wohnte sogar alleine in einer Wohnung - es kam allerdings regelmäßig ein Pflegedienst und eine Betreuerin vorbei. Es klingt komisch, doch um es mal mit den Worten einer Dozentin zu sagen, bei der ich einmal Seminare hatte: "Die sind ja nicht doof!"
Zumindest nicht alle.
Natürlich gibt es auch die Menschen, denen man Politik und Wahlen einfach nicht erklären kann. Aber ich denke, da muss man als betreuende Person auch einfach verantwortungsvoll sein und einschätzen, ob das Wählen für den geistig Behinderten und für den Bundestag überhaupt etwas bringt.
Es gibt in Deutschland ja keine Wahlpflicht und Selbstbestimmung behinderter Menschen heißt gerade auch nicht, jemanden zu seinem vermeintlichen "Glück" zu zwingen.
Ich verstehe Deine Fragezeichen sehr gut.Immerhin sind unter totaler Betreuung stehende Behinderte vom Wahlrecht ausgeschlossen, die schwersten Fälle mithin.
Wie aber könnte man mehr tun? Wo wären dann die Grenzen? Kann mir gut ein halbtotaltäres Regime vorstellen, wo Mißliebige mal kurz in die Psychiatrie kommen und die Experten ihnen dann!"ahlunfähigkeit" bescheinigen.
Und was ist mit alten Menschen? Müßten die dann nicht ab Alter x jedes Mal einen Antidemenztest machen?
WARUM auch geistig Behinderte wählen dürfen, läßt sich ganz lapidar sagen:
Weil wir ein ALLGEMEINES Wahlrecht haben.
Wenn man da erst mal anfängt, dann brechen alle Dämme. Aber Gottseidank gibt es ja unser Grundgesetz, dessen unabänderliche Paragraphen einem Eingriff in das allgemeine Wahlrecht enge Grenzen setzen würden.
Du sprichst von allgemeinen Wahlgrundsätzen, die hier nicht eingehalten werden können. Ich vermute, Du denkst an die Gefahr der Manipulierbarkeit dieser Menschen. Überschätzt Du da nicht die sog. "Normalen". Vielfach wird auch heute noch in gewissen Familien vom "Chef" bestimmt was zu wählen ist.
Noch eine Nebenbemerkung: Der Vatikan immerhin macht etwas im Grunde Unerhörtes. Bei der Papstawhl endet das aktive Wahlrecht mit Alter 8o, nicht jedoch das aassive.
Ich schöpfe nur aus dem Erfahrungsschatz mit Behinderteneinrichtungen.
Ach ja, der Chef kann in gewissen Familien durchaus sagen, was zu wählen ist. Aber er kann es definitiv nicht überprüfen. Im Gegensatz zu den Wahlen von Behinderten, die meistens nicht lesen können und von daher auch nicht allein ihr Kreuz machen können.
Ich verkenne nicht die Problematik. Aber es ist das kleinere Übel, hier etwas "großzügiger" zu sein. Eingriffe in die Allgemeinheit des Wahlrechtes sind gefährlich. Wehret den Anfängen!
Kannst Du mir sagen, wie das gehandhabt wird, mit den Leuten, die ihre Kreuze nicht alleine machen können? Geht da ein Betreuer mit in die Kabine? Übrigens: Wie ist es mit all den Anaphabeten, von denen es ja Millionen geben soll?
Und neuerdings gibt es ein viel gravierenderes Problem der geheimen und freien Wahl: Viele Menschen nhemen ihr Handy mit in die Kabine und simsen von dort aus.
Das wird oft über Briefwahl gehandhabt und bleibt ganz allein dem Betreuer überlassen, der mit dem Behinderten die Wahl durchführt.
Aber mir ist gerade noch etwas ganz anderes aufgefallen: wenn ich mir deine Antwort/Begründung respektive die meisten anderen Antworten anschaue, dann trifft doch genau dies auch auf das Wahlrecht Minderjähriger zu. Weshalb haben Minderjährige dann keines?
Guter Einwand. Das muß man historisch sehen: "Unmündigen" stand es natürlich nicht zu. Mündig wurde man früher mit 21, neuerdings mit 18 Jahren. Das ist auch der gegenwärtige Stand des Wahlrechtsbeginnes. Verlangt wird von interessierten Kreisen eine Herabsetzung auf 16 Jahre. Klar ist, daß Neugeborenen kein Wahlrecht zustehen kann. Wo wäre dann die unterste denkbare Grenze? Gegenüber anderen Wahlrechtsbeschränkungen gibt es aber hier einen gewaltigen Ubterschied. Der Betroffene ist nicht ein für allemal ausgegrenzt, sondern wächst in das Recht hinein. Und er kann auch üben, sowohl aktiv wie passiv, z.B. bei der Wahl eines Klassensptrechers etc.
Etwas anderes ist jetzt mir eingefallen. Als Problem siehst Du ja die mögliche Manipulation. Aber wie ist es dann mit den Briefwählern?
Gleiches Recht für alle!
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist nur, dessen Betreuung alle Angelegenheiten umfasst. Das heißt, auch sog. geistig Behinderte haben in der Regel das Recht zu wählen, da eine Betreuung selten alle Lebensbereiche erfasst.
Ausschluss vom Wahlrecht – Wahlrechtslexikon
Ich weiß, dass geistig Behinderte das Recht zu wählen haben. Sollte ich meine Frage anders stellen? Vielleicht so: wie vereinbart sich das Wahlrecht für geistig Behinderte mit den Wahlgrundsätzen gleich, geheim, unmittelbar und frei? Denn weder von geheim noch von frei kann hier die Rede sein, da die geistig Behinderten darauf angewiesen sind, die Wahl sowie die Wahlbewerber erklärt zu bekommen.
Dann sollten wohl auch die Alten nicht mehr wählen gehen dürfen?
Mein Großvater hat seinen Sohn vor jeder Wahl gefragt, für welche Partei er stimmen soll. Oder die Unschlüssigen oder die politisch Ungebildeten. Wie wäre es mit einem Wahl-Eignungs-Test?
Manipulationen finden überall statt. Eltern beeinflussen ihre Kinder. Lehrer beeinflussen Schüler, Medien beeinflussen Leser, Hörer, Zuschauer.
So gesehen ist der Behinderte womöglich sogar am wenigsten manipulierbar, weil er letzten Endes doch macht, was er will.
wenn dein Großvater seinen Sohn vor jeder Wahl gefragt hat, dann hat er es aus eigenem Willen getan.
Es geht doch eher darum, in wieweit das verstanden wird, was erzählt wird. Und die meisten der Behinderten, die ich kenne, machen nicht das, was sie wollen, sondern das, was ihnen gesagt wird.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist nur, dessen Betreuung alle Angelegenheiten umfasst. Das heißt, auch sog. geistig Behinderte haben in der Regel das Recht zu wählen, da eine Betreuung selten alle Lebensbereiche erfasst. Somit sind Personen, die nicht unter dem totalen Verlust ihrer Geistestätigkeit leiden, wahlberechtigt. Macht auch dahingehend Sinn, weil sie für andere Tätigkeiten des täglichen Lebens auch selbst aufkommen können. Warum sollte man ihnen dieses Recht also aberkennen, wenn überlegtes Handeln noch möglich ist und sie zurechnungsfähig sind?
Ahja, das heißt, sie können frei und geheim wählen? Sie können alle lesen und die Wirkung ihres Handelns abschätzen? Dann müssten sie doch auch in der Lage sein, selbständig zu wohnen und auch ihr sonstiges Handeln zu beurteilen? Aber genau das wird geistig Behinderten doch abgesprochen, denn sonst bräuchten sie weder Betreuung noch gar eigene Behinderteneinrichtungen.
Nicht alle geistig Behinderten sind in dem Maße behindert, wie du das hier beschreibst. Es gibt ja auch lernbehinderte o. ä. bei denen nur ein Teil des Gehirns beeinträchtigt ist. Dies gilt es von einem Richter abzuwägen, denn nur die können eine Vormundschaft erwirken. Es gibt ja schließlich , die selbstständig wohnen, die aber in anderen Lebensbereichen eingeschränkt sind.
Das ist richtig: aber machst du dann nicht geistig Behinderte ersten, zweiten und dritten Grades? Und beim Wahlrecht wird nicht danach unterschieden.
Klar unterscheide ich in Stufen, aber wie bereits oben erläutert richtet sich der Verlust des Wahlrechts nur an diejenigen, die für jegliche Tätigkeit Betreuung benötigen.
die können auch nicht viel weniger ahnung von politik haben, als die gewöhnlichen.
Ja, ganz sicher. Wir haben die Pflegschaft für einen geistig Behinderten und unser Sohn arbeitet in einer Behinderteneinrichtung als Heilerzieher.
aber die Manipulationsmöglichkeiten sind hier wesentlich größer als bei den "Gewöhnlichen".
auch Behinderte habe eine meinung und sind bürger dieses staates, warum also nicht? es liegt an dir, euren pflegesohn aufzuklären!
Nonsens ist deine Aussage, dass wenn ein Mensch frei entscheiden kann, auch gleichzeitig selbständig genug ist. Du brauchst einen Menschen nicht unmündiger machen, als er schon ist.
nun, du hast sicher sehr viel Erfahrung im Umgang mit Behinderten. Und es ist schön zu wissen, dass es Menschen gibt, die ihnen soviel Mündigkeit zugestehen. Deshalb wirst du sicher auch jeden Erzieher in der Einrichtung verstehen, der selbst bei nachhaltigem Untergewicht der ihm Anvertrauten darauf verweist, dass der Behinderte selbst weiß, was er tut. Und relativiere jetzt deshalb bitte nicht deine Aussage - du würdest dich damit selbst unglaubwürdig machen.