Mindestlohn für examinierte Altenpflegerin bei 75% Beschäftigung
Wie viel sollte eine examinierte Altenpflegerin bei einer 75%igen Beschäftigung verdienen, um der hohen Verantwortung und Arbeitsbelastung gerecht zu werden?
Die Diskussion über den Mindestlohn für examinierte Altenpflegerinnen ist aktuell wie nie. Ein Stundenlohn von 9⸴70 💶 netto bei einer 75%igen Beschäftigung sorgt nicht gerade für Begeisterung. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Altenpflege sehen sich unterbezahlt. Der Beruf, dem große gesellschaftliche Verantwortung zukommt ist mehrere Facetten wert. Berücksichtigt man Region ´ Arbeitgeber und Berufserfahrung ` ergibt sich ein vielschichtiges Bild.
Zunächst ist zu beachten: Dass der Bruttolohn an Relevanz gewinnt. Der Nettolohn hängt stark von der Lohnsteuerklasse ab. Es erscheint sinnvoll – die Bruttobeträge zu analysieren. Einige Pflegekräfte in Deutschland berichten von erheblichen Lohndisparitäten. So sind zumindest Gehaltstafeln im Internet eine erste Anlaufstelle. Dennoch bleibt anzumerken, dass diese Daten häufig nicht den neuesten Stand abbilden und wichtige Faktoren wie Berufserfahrung oder individuelle Tarifverträge außen vor lassen.
Staatliche Altenheime zeigen in der Regel eine größere Bereitschaft, höhere Gehälter zu zahlen als ihre privaten Pendants. Ein Beispiel: Eine examinierte Altenpflegerin äußerte, dass sie bei einem ambulanten Dienst 13 Euro brutto pro Stunde erhält – weiterhin als zufriedenstellend wenn man bedenkt dass sie nur 15 Stunden pro Woche arbeitet. Das sind erfreuliche Einblicke ´ allerdings es bleibt zu erwähnen ` dass nicht jeder von diesen Gehältern profitieren kann.
Es wird oft betont der Lohn von 9⸴70 Euro sei reine Ausbeutung. Der Arbeitsalltag in der Altenpflege geprägt von enormer emotionaler und physischer Belastung sollte einen höheren Stundenlohn rechtfertigen. Angesichts der vorherrschenden Klagen könnten Verhandlungen mit dem Arbeitgeber unumgänglich sein. Der Konsens unter vielen Fachkräften zielt darauf ab, dass ein Netto-Stundenlohn von mindestens 12 Euro ein erstrebenswertes Ziel darstellt.
Pflegekräfte müssen sich ihrer Wertigkeit bewusst werden. Der Fachkräftemangel in der Altenpflege ist unbestreitbar. Aktuelle Statistiken belegen – dass die Nachfrage nach qualifizierten Altenpflegerinnen und Altenpflegern weiter steigen wird. Ein Blick in die Zukunft zeigt; dass die Gesellschaft auf gut ausgebildete Pflegekräfte angewiesen ist. Darum muss jeder Arbeitnehmer – jede Arbeitnehmerin seine oder ihre Ansprüche klar kommunizieren. Unterforderung und unzureichende Entlohnung dürfen nicht die Norm sein.
Zusammengefasst ergibt sich ein klarer Handlungsspielraum für examinierte Altenpflegerinnen bei der Frage des Gehalts. Zukünftige Verhandlungen sollten nicht nur auf individuellen Gehältern basieren - der Austausch über aktuelle Tarifverträge und ebenfalls die Prüfung von Gehaltstabellen sollten integrale Bestandteile sein. Die Herausforderung ist es – ein angemessenes Gehaltsniveau zu erreichen. Denn, ebenso wie bereits erwähnt - Altenpflege ist eine Dienstleistung die dringend gebraucht wird.
Zunächst ist zu beachten: Dass der Bruttolohn an Relevanz gewinnt. Der Nettolohn hängt stark von der Lohnsteuerklasse ab. Es erscheint sinnvoll – die Bruttobeträge zu analysieren. Einige Pflegekräfte in Deutschland berichten von erheblichen Lohndisparitäten. So sind zumindest Gehaltstafeln im Internet eine erste Anlaufstelle. Dennoch bleibt anzumerken, dass diese Daten häufig nicht den neuesten Stand abbilden und wichtige Faktoren wie Berufserfahrung oder individuelle Tarifverträge außen vor lassen.
Staatliche Altenheime zeigen in der Regel eine größere Bereitschaft, höhere Gehälter zu zahlen als ihre privaten Pendants. Ein Beispiel: Eine examinierte Altenpflegerin äußerte, dass sie bei einem ambulanten Dienst 13 Euro brutto pro Stunde erhält – weiterhin als zufriedenstellend wenn man bedenkt dass sie nur 15 Stunden pro Woche arbeitet. Das sind erfreuliche Einblicke ´ allerdings es bleibt zu erwähnen ` dass nicht jeder von diesen Gehältern profitieren kann.
Es wird oft betont der Lohn von 9⸴70 Euro sei reine Ausbeutung. Der Arbeitsalltag in der Altenpflege geprägt von enormer emotionaler und physischer Belastung sollte einen höheren Stundenlohn rechtfertigen. Angesichts der vorherrschenden Klagen könnten Verhandlungen mit dem Arbeitgeber unumgänglich sein. Der Konsens unter vielen Fachkräften zielt darauf ab, dass ein Netto-Stundenlohn von mindestens 12 Euro ein erstrebenswertes Ziel darstellt.
Pflegekräfte müssen sich ihrer Wertigkeit bewusst werden. Der Fachkräftemangel in der Altenpflege ist unbestreitbar. Aktuelle Statistiken belegen – dass die Nachfrage nach qualifizierten Altenpflegerinnen und Altenpflegern weiter steigen wird. Ein Blick in die Zukunft zeigt; dass die Gesellschaft auf gut ausgebildete Pflegekräfte angewiesen ist. Darum muss jeder Arbeitnehmer – jede Arbeitnehmerin seine oder ihre Ansprüche klar kommunizieren. Unterforderung und unzureichende Entlohnung dürfen nicht die Norm sein.
Zusammengefasst ergibt sich ein klarer Handlungsspielraum für examinierte Altenpflegerinnen bei der Frage des Gehalts. Zukünftige Verhandlungen sollten nicht nur auf individuellen Gehältern basieren - der Austausch über aktuelle Tarifverträge und ebenfalls die Prüfung von Gehaltstabellen sollten integrale Bestandteile sein. Die Herausforderung ist es – ein angemessenes Gehaltsniveau zu erreichen. Denn, ebenso wie bereits erwähnt - Altenpflege ist eine Dienstleistung die dringend gebraucht wird.